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EUROPA : »Kompetenzen überschritten«

20.10.2014
2023-08-30T12:26:21.7200Z
2 Min

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt seit vergangenen Dienstag über die umstrittene Ankündigung des Chefs der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, aus dem Jahr 2012, für die Euro-Rettung notfalls auch unbegrenzt Staatsanleihen aus Euro-Krisenstaaten zu kaufen. Deutsche Kritiker werten dies als Verstoß gegen das EU-Recht und Kompetenzüberschreitung der EZB. Der geplante massenhafte Anleihenankauf sei eine verbotene Finanzierung von Staaten mit der Notenpresse, urteilen die Kläger, der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion „Die Linke“ sowie der Verein „Mehr Demokratie“.

Mit dem in Aussicht gestellten Kaufprogramm verlagere die EZB Solvenzrisiken in Höhe immenser Milliardenbeträge von den Gläubigern der Krisenstaaten auf die Steuerzahler der Euro-Länder, kritisierte der Anwalt Gauweilers vor Gericht. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi warf der Notenbank vor, die Käufe nur unter der Auflage von Sanierungsprogrammen für Krisenländer vorzunehmen. Diese bedeuteten aber einen „gewaltigen Sozialabbau“.

Der EZB-Vertreter Hans-Georg Kamm hielt dagegen, in der Krise sei der Beschluss eine „notwendige und angemessene Reaktion“ gewesen. Sie sei durch das Mandat der EZB gedeckt. Hauptaufgabe der Notenbank ist es, die Preisstabilität im Euro-Raum zu sichern. Ein Vertreter der Bundesregierung argumentierte, die bloße Ankündigung sei kein Verstoß gegen das Mandat des EZB. Bisher sei das so genannte OMT-Programm („Outright Monetary Transactions“) nicht genutzt worden.

Tatsächlich kam es in der Praxis bisher nicht zu den Anleihekäufen – die bloße Ankündigung sorgte für eine Beruhigung der Schuldenkrise. Deutschland hatte 2012 im EZB-Rat gegen das OMT-Programm gestimmt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Sicht der Kläger im Februar gestützt und das Programm als rechtswidrig bezeichnet. Jedoch überließ es dem EuGH die Entscheidung. Das Urteil wird in einem Jahr erwartet. Beobachter gehen davon aus, dass die Luxemburger Richter „EZB-freundlich“ entscheiden werden.