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Edathy-Ausschuss : Suche nach dem Leck

Zeugen sind im Dezember geladen

20.10.2014
2023-08-30T12:26:21.7200Z
2 Min

Für den 2. Untersuchungsausschuss des Bundestages wird es schwer zu klären, ob der frühere SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy von Kinderporno-Ermittlungen gegen ihn erfahren hatte. Das zeichnete sich nach der zweiten öffentlichen Zeugenvernehmung am 15. Oktober ab. Edathy hatte im Februar 2014 sein Mandat niedergelegt, kurz bevor die Staatsanwaltschaft Hannover sein Haus durchsuchen ließ.

Viele Ermittlungsbehörden in ganz Deutschland hatten Unterlagen erhalten, in denen sich der Name Edathy befand. So stand er auf einer Liste mit 136 Namen, die das Bundeskriminalamt (BKA) am 15. Oktober 2013 zur Identitätsprüfung an alle Landeskriminalämter gesandt hatte. Dies bestätigte Kriminalkommissarin Julia Greiner vor dem Ausschuss. Sie bearbeitete zusammen mit einer Kollegin die „Operation Selm“, in deren Rahmen der Verdacht gegen Edathy aufgekommen war.

Gut zwei Stunden nach dem Versand der Listen habe sie der Leiter des zuständigen Fachkommissariats im niedersächsischen Nienburg angerufen und darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Verdächtigen Edathy um einen Bundestagsabgeordneten handele, berichtete Greiner. Bis dahin war das nach allen bisherigen Zeugenaussagen keinem der Beteiligten aufgefallen. Nun aber wurden Greiners Vorgesetzte bis in die BKA-Spitze sowie der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus-Dieter Fritsche über den Fall informiert. Verschiedene Dienststellen in der niedersächsischen Polizei und Justiz wurden mit dem Verfahren befasst.

Viele Möglichkeiten Bereits im Januar 2013 war die Liste mit allen über 800 deutschen Kundennamen aus dem kanadischen Großverfahren, auf das die „Operation Selm zurückgeht, an die Staatsanwaltschaft Mainz gegangen. Diese ermittelte damals gegen einen BKA-Beamten, dessen Name schon bei einer ersten flüchtigen Durchsicht der Liste aufgefallen war.

In jeder Dienststelle, in der Edathys Name auftauchte, hätte jemand erkennen können, um wen es sich handelt. Und überall dort hätte es daraufhin ein Leck geben können. Möglicherweise hat Edathy aber auch durch eine Pressemeldung der kanadischen Polizei vom November 2013 von dem Verfahren gegen den Kinderporno-Vertrieb erfahren.

Zu diesen Spekulationen könnte sich Edathy selbst am 18. Dezember äußern. Denn unmittelbar vor der öffentlichen Zeugenvernehmung hatte der Ausschuss beschlossen, ihn zu diesem Termin vorzuladen. Möglich ist aber auch, dass Edathy als Beschuldigter in einem Strafverfahren jede Aussage verweigert.