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Bundesbeauftragte : Unabhängig für den Datenschutz

Das Amt von Andrea Voßhoff soll oberste Bundesbehörde werden

20.10.2014
2023-08-30T12:26:21.7200Z
2 Min

Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, soll den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2848) vor, den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung behandelte.

Aus für Dienstaufsicht  Gegenwärtig untersteht die Bundesbeauftrage der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums (BMI), während die Rechtsaufsicht durch die Bundesregierung ausgeübt wird. Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, findet indes in der Praxis keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt. Die Unabhängigkeit werde nicht eingeschränkt. Der Wortlaut des Bundesdatenschutzgesetzes entspreche jedoch im Wesentlichen den bisherigen Vorschriften für die Kontrollstellen der Länder, die nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit europarechtlichen Vorschriften nicht vereinbar sind. Mit dem Gesetzentwurf solle den Anforderungen des EuGH Genüge getan und die Datenschutzaufsicht auf Bundesebene insgesamt gestärkt werden.

Danach soll die Bundesbeauftragte mit Dienstsitz in Bonn künftig ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterstehen. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und Dienstaufsicht des BMI soll verzichtet und die organisatorische Anbindung an das Ministerium aufgehoben werden. Gewählt werden soll die Bundesbeauftrage laut Vorlage vom Bundestag; ihren Amtseid soll sie vor dem Bundespräsidenten leisten.

Für den CSU-Abgeordneten Stephan Mayer genießt die Bundesbeauftrage mit der Neuregelung „auch formell volle Unabhängigkeit“. Die Bedeutung der Datenschutzbeauftragten werde durch den Gesetzentwurf „sowohl rechtlich als auch politisch klar unterstrichen“, gab Mayer zu Protokoll. Aus Sicht des SPD-Parlamentariers Gerold Reichenbach zeigt die Vorlage, dass die Regierung die „herausragende Bedeutung von Datenschutz und Informationsfreiheit erkennt“. Er verwies darauf, dass mit der Überführung in eine oberste Bundesbehörde auch der personelle und finanzielle Bedarf steige. Linksfraktionsvize Jan Korte bemängelte, dass die Regierung die neue Behörde mit nur vier neuen Stellen ausstatten wolle. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz forderte eine „massive Aufstockung der Mittel der Bundesbeauftragten“. Wie Korte wertete er den Gesetzentwurf als lange überfällig. Beide Oppositionsabgeordneten kritisierten zudem scharf die „vorgesehene Beschränkbarkeit der Aussagebefugnisse der Datenschutzbeauftragten“, wie es Notz formulierte.