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Haushalt : Senkung der Rentenbeiträge möglich

20.10.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
1 Min

„Zum jetzigen Zeitpunkt ist der deutsche Arbeitsmarkt Rückgrat der konjunkturellen Entwicklung.“ Dies betonte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), am Donnerstag bei den Beratungen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2015 im Haushaltsausschuss (18/2000, Einzelplan 11). Die allgemeine Entwicklung lasse es deshalb zu, dass im kommenden Jahr wahrscheinlich die Rentenbeiträge abgesenkt werden könnten.

Die Koalition betonte, dass im 125-Milliarden- Etat des Ministeriums der weitaus größte Teil gesetzlich gebunden sei. Das gelte vor allem für die Ausgaben für den Arbeitsmarkt und die Rente. Auch wegen des Zieles eines ausgeglichenen Haushaltes seien deshalb die Spielräume gering. Anträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD führten dabei zu Verschiebungen vor allem bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – ohne dass die Gesamtausgaben des Etats erhöht wurden.

Mit insgesamt fünf abgelehnten Änderungsanträgen wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter anderem die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende um 165 Millionen Euro auf 4,21 Milliarden Euro und den Regelsatz für das Arbeitslosengeld II auf 420 Euro erhöhen. Die Mehrkosten dafür wurden mit 1,5 Milliarden Euro beziffert.

Die ebenso abgelehnten Änderungsanträge der Fraktion Die Linke hätten Mehrkosten von 33 Milliarden Euro beinhaltet. Dabei ging es unter anderem um die Beteiligung des Bundes an der Leistung für Unterkunft und Heizung sowie die Anhebung des Arbeitslosengeldes II auf 500 Euro.