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Landwirtschaft : Einig gegen EU-Reformpläne

Koalition und Opposition fürchten Nachteile für deutsche Ökobranche

20.10.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
3 Min

Die geplante Reform der europäischen Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007 durch die EU-Kommission stößt auf Kritik im Bundestag. Über alle Fraktionen hinweg waren sich die Redner am vergangenen Donnerstag einig, dass der vorgelegte Kommissionsvorschlag zur Änderung der Vorschriften für die ökologische und biologische Produktion nicht das Wachstum der Öko-Branche durch „überzogene“ Anforderungen ausbremsen darf. „Das ist nicht selbstverständlich und unterstreicht den Konsens, den wir in Deutschland hinsichtlich des Öko-Landbaus erreicht haben“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU).

Stellungnahme Die Bundesregierung hatte das Maßnahmenpaket dem Bundestag zur Stellungnahme (18/1393) gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes vorgelegt. Sowohl die Oppositions- als auch die Regierungsfraktionen forderten einhellig, dass statt einer umfassenden Änderung des EU-Regelwerks nur eine punktuelle Fortentwicklung angestrebt werden soll. „Die Revision schießt über das Ziel hinaus und geht weg von der Praktikabilität“, stellte Schmidt fest, denn „im Kern ist die Öko-Basisverordnung tragfähig“ und bedürfe keiner Totalüberarbeitung. Ziel der Revision sei es unter anderem, die komplizierten Kennzeichnungs- und Rechtsvorschriften zu vereinfachen sowie den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Zudem sollen die Grenzwerte für Verunreinigungen verschärft und die Regeln für die Zulassung von Bio-Produkten strenger werden.

Johann Saathoff (SPD) sah darin eine Benachteiligung der Bio-Landwirte, die im Vergleich zu konventionellen Betrieben mehr Geld für Kontrollen auf synthetische Dünger oder Pflanzenschutzmittel ausgeben müssen, die sie ohnehin nicht verwenden dürfen.

Hans-Georg von der Marwitz (CDU) gestand der Kommission zu, dass mit dem Erfolg der Bio-Branche die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen erforderlich geworden ist, nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Betrugsfälle bei der Deklarierung von Bio-Produkten aufgedeckt wurden. Doch das Problem würde nicht wie auf EU-Ebene festgestellt an der derzeit gültigen Regelung liegen, sondern an „Umsetzungsproblemen in einigen Mitgliedstaaten, die nicht durch eine neue Verordnung gelöst werden“.

Die Prinzipien des ökologischen Landbaus sah der Unionsabgeordnete in der derzeit gültigen Basisverordnung gut verankert, die entsprechend der dem Plenum vorgelegten Entschließung (18/2839) durch die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen im europäischen Rat weiterentwickelt werden sollen. Den Plan zur Einführung spezieller Grenzwerte für Bio-Lebensmittel wies von der Marwitz zurück, den auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ablehnten.

„Grenzwerte müssen in jedem Fall sicherstellen, dass der Verzehr von Lebensmitteln unbedenklich ist“, sagte dazu Kirsten Tackmann (Die Linke). „Grenzwerte sind kein Qualitätssiegel und dürfen auch keines werden.“ Am Ende würden dadurch konventionelle Betriebe gegen ökologische ausgespielt. Doch entgegen der zur Schau gestellten Einmütigkeit kritisierte sie die Haltung der Koalition, nicht mit der Opposition gemeinsam eine Stellungnahme zu erarbeiten.

Antrag In einem extra zur Abstimmung vorgelegten gemeinsamen Antrag (18/2873) forderten Linke und Grüne die Bundesregierung dazu auf, die Leistungen des Ökolandbaus angemessen zu entlohnen, indem das Bundesprogramm „Ökologischer Landbau und andere Formen der Nachhaltigen Landwirtschaft“ nur für Projekte des Ökolandbaus zur Verfügung gestellt werden soll. Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) monierte, dass die Bundesregierung im Hinblick auf den EU-Entwurf zweigleisig fahre. Auf EU-Ebene werde mit breiter Brust für die Interessen der Bio-Landwirte gestritten, aber auf nationaler Ebene habe die Regierung in den vergangenen Jahren zum Generalangriff auf die Öko-Branche geblasen. Kürzungen der Mittel im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen seien das Gegenteil von Öko-Landbauförderung. Die Entschließung wurde einstimmig angenommen, der gemeinsame Antrag der Oppositionsfraktionen abgelehnt.