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Klimafonds : Gefallene Preise

Der Bund soll in den kommenden Jahren zum Ausgleich jeweils 800 Millionen Euro zuschießen

20.10.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
3 Min

Eigentlich ist die Idee gut. Um die Energiewende zu finanzieren, richtete die Bundesregierung 2010 den Energie- und Klimafonds (EKF) als Sondervermögen des Bundes ein, aus dem Projekte wie die Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich und die energetische Gebäudesanierung gefördert werden. Gespeist wird der Fonds zurzeit hauptsächlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (so genannte Kohlendioxid-Zertifikate).

Die Preise für die Zertifikate sind jedoch seit 2012 deutlich gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds reichen daher nicht mehr aus, um den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken. Deshalb soll der Bund einspringen und in den kommenden Jahren jeweils rund 800 Millionen Euro beisteuern.

Planungssicherheit Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2443) war vergangene Woche Thema einer öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses. Dabei sprachen sich die meisten Sachverständigen für den Zuschuss aus, um Planungssicherheit bei den Maßnahmen zu erhalten.

Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative für Energieeffizienz (DENEFF) begrüßte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit dem beabsichtigten, überjährlichen Bundeszuschuss entstehe eine Mischfinanzierung und mit dieser eine weitgehende Stabilisierung der Mittelausstattung des EKF. „Diese sollte auch nach 2018 fortgeschrieben werden“, betonte er. Dadurch werde nicht nur das CO2-Gebäudesanierungsprogramm verstetigt, sondern es würden auch weitere wichtige Energieeffizienzprogramme im Bereich privater Haushalte, Unternehmen oder die Forschungsförderung vorangetrieben.

Auch für Professor Marc Ringel von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen ist eine Stabilisierung der Einnahmen seitens des EKF durch Bundeszuschüsse sinnvoll, um einen reibungslosen Ablauf der Programme zu gewährleisten. Jenseits dieser Stabilisierung sei mittelfristig eine stärkere Fokussierung des Fonds auf Maßnahmen für Energieeffizienz und erneuerbarer Energien zu erwägen. Diese würden den EKF mit einem klaren Profil ausstatten.

Reform angemahnt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, setzte sich für eine rasche und wirksame Reform des Emissionshandels ein. Ein Ausbleiben dieser Reform könnte eine weitere Absenkung der Erlöse nach sich ziehen. Sie sah außerdem die Möglichkeit, dass durch den Abbau energiebezogener umweltschädlicher Subventionen die Finanzierung des EKF weitgehend ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts erfolgen könnte. Dies würde darüber hinaus die Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz stärken. Dafür kämen unter anderem die Reduzierung der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft in Frage. Damian Ludewig vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft forderte eine höhere Transparenz bei der bestehenden geplanten Finanzierung einzelner Programme aus Sondervermögen einerseits und Bundeshaushalt andererseits. Weiter sollten nicht zielführende Positionen wie beispielsweise die Ausgleichszahlungen für stromintensive Industrien aus dem Fonds gestrichen werden. Um die Maßnahmen und Programme zur Unterstützung und Beschleunigung der Energiewende schnellstmöglich auf eine solidere Finanzgrundlage zu stellen, empfahl er unter anderem eine ambitioniertere Form des Emissionshandels auf europäischer Ebene und eine leichte Anhebung von ökologischen Lenkungssteuern wie Kernbrennstoffsteuer und Heizstoffsteuer.

Auch Felix Matthes vom Öko-Institut geht davon aus, dass es in den kommenden Jahren im EKF einen Zuschussbedarf gibt. Um die Einnahmesituation jedoch zu verbessern, schlug er unter anderem die Einführung von Mindestpreisen für CO2-Zertifikate und die Einführung der Marktstabilitätsreserve bereits ab 2015 vor.

Christine Wörlen, arepo consult, begrüßte den veranschlagten Zuschuss „grundsätzlich“, da eine gesicherte Finanzierungsgrundlage für die erfolgreiche Durchführung von Klimaschutzprogrammen essentiell sei, um negative Effekte aus „suboptimal planbaren Förderprogrammen“ zu verhindern. Sie kritisierte allerdings, dass im Gesetzentwurf der Bundesregierung das Gesamtvolumen des EKF „nach wie vor nicht definiert“ sei. Zudem könnten die vorgesehenen Maximalbeiträge zu einer Deckelung des EKF auf einen möglicherweise niedrigeren Wert als heute führen. Nur bei Ausnutzung der Maximalbeiträge und Eintreten der aus heutiger Sicht leicht optimistischen Erlösannahmen bleibe das heutige Niveau von 1,7 Milliarden Euro erhalten.

Dieses Niveau liege bereits deutlich unter den ursprünglichen Planungen von drei Milliarden Euro. Sachlich zielführender im Sinne einer Planbarkeit der Klimaschutzprogramme wäre es, ein angestrebtes Gesamtvolumen gesetzlich festzuschreiben, betonte Wörlen.