Piwik Webtracking Image

RECHT II : Schnellere Auslieferungen

10.11.2014
2023-08-30T12:26:22.7200Z
2 Min

Auslieferungen aus und nach Deutschland werden in Zukunft schneller und einfacher ablaufen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag vergangener Woche ein entsprechendes Gesetz (18/2655, 18/2071), mit dem das Dritte Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Auslieferungsabkommen vom 13. Dezember 1957 in deutsches Recht umwandelt wird. Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmte die Fraktion Die Linke.

Das Zusatzabkommen sieht zum Beispiel vor, dass Auslieferungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, wenn die verfolgte Person dem verkürzten Auslieferungsverfahren zustimmt. Dadurch soll im Interesse der verfolgten Person die Inhaftierungsdauer im ausliefernden Staat verkürzt und Verwaltungs- und Haftkosten gespart werden.

Patrick Sensburg (CDU) wies auf den Umstand hin, dass der ersuchte Staat auch nach Abgabe einer Zustimmungserklärung nicht dazu verpflichtet ist, ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Insgesamt werde mit dem Gesetzentwurf aber ein guter Ausgleich zwischen den europäischen Verpflichtungen und den nationalen Anforderungen des Strafrechts geschaffen. Für die SPD sagte Dirk Wiese, obwohl die Hindernisse für die Strafverfolgung und -vollstreckung durch Staatsgrenzen in den letzten Jahren deutlich abgenommen hätten, bestehe immer noch Optimierungsbedarf. Das Dritte Zusatzabkommen sei eine solche Optimierung. Es würdige sowohl das Freiheitsinteresse der verfolgten Person, indem die Dauer des Freiheitsentzugs deutlich reduziert werde, und erhöhe gleichzeitig die Effizienz der Strafjustiz.

Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, reguläre Auslieferungsverfahren könnten sich mehrere Monate hinziehen, daher sei das verkürzte Verfahren durchaus vorzuziehen. Er bemängelte jedoch, dass nicht grundsätzlich Gerichte für die Annahme der Zustimmung des Verfolgten zum vereinfachten Verfahren zuständig sind, sondern laut Zusatzprotokoll die „zuständige Justizbehörde“.

Die Ablehnung ihrer Fraktion begründete Halina Wawzyniak (Die Linke) mit den Nachteilen des beschleunigten Verfahrens. So könne eine Auslieferung schon ohne Vorlage eines Auslieferungsersuchens und dem Original oder beglaubigten Kopie des Haftbefehls erfolgen. Hiermit werde der Grundsatz verletzt, nachdem Menschen wissen müssten, weshalb sie verhaftet worden sind.