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RECHT : Mehr Kinderrechte bei Adoptionen

17.11.2014
2023-08-30T12:26:23.7200Z
2 Min

Die Rechte von Kindern werden bei Adoptionen in Zukunft gestärkt. Einstimmig stimmte der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche in zweiter und dritter Lesung für einen Gesetzentwurf (18/2654, 18/3198) der Bundesregierung, mit dem das revidierte Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern ratifiziert wird. Die Neuregelung ersetzt ein gleichnamiges Übereinkommen von 1967 und soll gemeinsame Grundsätze hinsichtlich des Adoptionsrechts schaffen. Laut Bundesregierung besteht nur technischer Anpassungsbedarf im deutschen Recht.

Sabine Sütterlin-Waack (CDU) sagte, mit der Verabschiedung des Gesetzes würden die Kinderrechte und das Kindeswohl noch stärker in den Mittelpunkt gestellt. So sei die Meinung des Kindes soweit wie möglich zu berücksichtigen. Daneben werde auch die Rechtsposition nichtehelicher Väter verbessert, da auch deren Zustimmung zur Adoption nun erforderlich sei.

Karl-Heinz Brunner (SPD) betonte, mit dem Übereinkommen werde es den Staaten überlassen, gleichgeschlechtlichen Partnern die gemeinsame Adoption zu ermöglichen. Das sei „ein kleiner, aber dennoch wichtiger Schritt auf dem Weg hin zur absoluten Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern“. Leider sei die Volladoption für gleichgeschlechtliche Lebenspartner „mit unserem Koalitionspartner bisher nicht möglich“.

Diesen Punkt monierte auch Volker Beck für die Grünen. Mit dem Gesetzesbeschluss entfielen die letzten europarechtlichen Ausreden, Lebenspartnerschaften und Ehe nicht auch beim Adoptionsrecht hundertprozentig gleichzustellen, sagte er. Beck verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2013. Damals hatte das Gericht ein Verbot der so genannten Sukzessivadoptionen durch Lebenspartner aufgehoben. Die Bundesregierung ignoriere nun die Entscheidung des Gerichts, was „nicht nur falsch und beschämend“, sondern auch verfassungswidrig sei. Nach Ansicht des Linken-Abgeordneten Jörn Wunderlich leistet das Gesetz einen Beitrag zu hohen Standards bei der Adoption im Sinne des Kindeswohls. Auch er kritisierte jedoch, dass die Sukzessivadoption nicht erlaubt werde. Einen entsprechenden Entschließungsantrag (18/3204) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag bei Zustimmung der Grünen und der Linken ab.