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KOMPROMISS : Erleichterungen für Asylbewerber

Bundestag setzt Regierungsvereinbarung mit Kretschmann um

08.12.2014
2023-08-30T12:26:25.7200Z
2 Min

Asylbewerber und geduldete Ausländer können sich künftig freier als bislang im Bundesgebiet bewegen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition (18/3144, 18/3160) verabschiedete der Bundestag vergangene Woche in der Ausschussfassung (18/3444) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion.

Danach soll die räumliche Beschränkung – die sogenannte Residenzpflicht – für Asylbewerber und Geduldete auf drei Monate nach der Einreise befristet werden. Um eine gerechte Verteilung von Sozialkosten zwischen den Ländern zu gewährleisten, sollen Sozialleistungen lediglich an dem durch eine Wohnsitzauflage festgelegten Wohnort des Betreffenden erbracht werden. Ziehen Asylbewerber und geduldete Ausländer unter Verstoß gegen die Wohnsitzauflage in ein anderes Bundesland um, sollen sie dort keine Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geltend machen können.

Ferner soll mit dem Gesetzentwurf der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bislang allgemein geltende Vorrang des Sachleistungsprinzips für die Zeit nach der Erstaufnahme abgeschafft werden. Der notwendige Bedarf der Betroffenen, die außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, „ist hiernach künftig als Geldleistung zu erbringen“, heißt es in der Vorlage. Dadurch sollen die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der betroffenen Ausländer gestärkt werden.

Mit dem Gesetzentwurf, der noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird der „Asylkompromiss“ zwischen der Bundesregierung und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) umgesetzt. Kretschmann hatte im Gegenzug der von der Bundesregierung angestrebten Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als asylrechtlich „sichere Herkunftsstaaten“ im Bundesrat zugestimmt und so für die erforderliche Mehrheit gesorgt. Im Bundestag hatten die Grünen diese Regierungsvorlage entschieden abgelehnt.

In der Debatte verwies Andrea Lindholz (CSU) darauf, dass als weitere Maßnahme des Kompromisspakets „die Vorrangprüfung für Asylsuchende bei der Arbeitssuche und für Geduldete“ per Rechtsverordnung auf 15 Monate beschränkt wird. Sie mahnte zugleich, man müsse Zuwanderung steuern, um nicht die Akzeptanz für das Asylsystem zu verlieren. Rüdiger Veit (SPD) betonte, was Kretschmann „im Sinne der Flüchtlinge herausgehandelt hat“, sei eine „beachtliche Leistung“. Er glaube, „jenseits der Schmerzgrenze“ bei der Union sei „wirklich nicht mehr zu erreichen gewesen“. Ulla Jelpke (Linke) sprach von einem „Fortschritt mit angezogener Handbremse“ und kritisierte Ausnahmen bei der Beschränkung der Residenzpflicht sowie dem Vorrang von Geldleistungen. Luise Amtsberg (Grüne) bedauerte, dass die Bundesregierung nicht zu mehr Zugeständnissen bereit gewesen sei. Dennoch sei die Vorlage ein „Schritt in die richtige Richtung“.