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Verkehr : Auf die Schiene gebracht

Ausschuss stimmt Bahn-Finanzierung zu

08.12.2014
2023-08-30T12:26:25.7200Z
2 Min

Die Fortschreibung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist auf dem Weg. Vergangene Woche stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Vertragsentwurf zu. Zuvor hatten die meisten Experten in zwei öffentlichen Anhörungen ebenfalls den Entwurf begrüßt.

Die seit 2009 geltende LuFV I ist das zentrale Instrument zur Finanzierung von Investitionen zum Erhalt des Schienennetzes. Sie umfasst ein Volumen von jährlich drei Milliarden Euro. Die LuFV II soll ab dem 1. Januar 2015 eine Laufzeit von fünf Jahren haben. Der Bundeszuschuss soll dann vier Milliarden Euro jährlich betragen. Die DB AG will über den gesamten Zeitraum acht Milliarden Euro in das Netz investieren.

Diese vorgesehene bessere Mittelausstattung der Bahn lobte Alexander Kirchner von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) als „längst überfälligen Schritt“. Sie schaffe eine ausreichende Planungssicherheit für die Infrastrukturfinanzierung in den kommenden fünf Jahren. Allerdings gehe damit ein erhöhter Personalbedarf einher. Davon ging auch Volker Kefer, Vorstandsmitglied der DB AG, aus: Mindestens 1.500 Personen müssten zusätzlich eingestellt werden. Er betonte, dass mit der LuFV II jeder Euro, den die DB AG in der Infrastruktur verdiene, in Erhaltungsmaßnahmen investiert werde. Dirk Flege vom Verband Allianz pro Schiene zeigte sich zuversichtlich, dass mit der LuFV II die Schienenwege des Bundes qualitativ in hochwertigem Zustand erhalten und verbessert werden können.

Substanzverzehr Anders sah das Christian Böttger von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Der „andauernde Substanzverzehr“ der Infrastruktur zeige, dass das Sanktionssystem der LuFV I die eigentlichen Probleme nicht erfasse. Die LuFV II erhöhe jedoch die Steuerungsmöglichkeiten, um dem entgegenzutreten, nicht signifikant. „Dringend zu empfehlen“ seien beispielsweise zusätzliche sanktionsbewehrte Kennzahlen, etwa für die Netzkapazität und die Gleisgeometrie. Volker Kefer bestätigte die Bereitschaft der DB AG, nach der Auswertung der Ergebnisse der unabhängigen Messfahrten des Eisenbahnbundesamtes eine zehnte Qualitätskennzahl aufzunehmen. Auch Axel Zentner vom Bundesrechnungshof (BRH) konnte keine fundamentale Verbesserung von der ersten zur zweiten LuFV feststellen. Der Entwurf für die LuFV II sei sogar „haushalts- und zuwendungsrechtlich bedenklich“. Dieser sei zu einseitig auf die unternehmerischen Interessen der DB AG ausgerichtet.