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Claudia Heine
Rente mit 63: Mutterschutz soll angerechnet werden

Die Fraktion Die Linke macht sich in einem Gesetzentwurf (18/4107) dafür stark, die Zeiten des Mutterschutzes auf die 45-jährige Wartezeit für die Rente mit 63 anzurechnen. Es sei ein Widerspruch, wenn bei der Berechnung der Wartezeit Kindererziehungszeiten von mehreren Jahren, nicht aber die wesentlich kürzere Mutterschutzfrist berücksichtigt werde, argumentiert Die Linke. Es dürfe aus der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfrist kein Nachteil bei der Inanspruchnahme der Rente ab 63 entstehen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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