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RECHT II : Lob für Aktienrechtsnovelle

11.05.2015
2023-08-30T12:28:02.7200Z
1 Min

Die von der Bundesregierung vorgelegte Aktienrechtsnovelle 2014 (18/4349) ist bei Experten auf positive Resonanz gestoßen. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vergangene Woche äußerten die meisten Sachverständigen Lob für die zahlreichen Regelungen in dem Gesetzentwurf, mahnten aber einzelne Nachbesserungen sowie Reformen beim sogenannten Delisting an. Die Aktienrechtsnovelle zielt unter anderem darauf ab, die Finanzierung von Aktiengesellschaften zu flexibilisieren und Stichtagsregelungen für Namensaktien einzuführen.

Henning Bergmann vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband begrüßte im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft den Entwurf. Insbesondere die Stichtagsregelung bei Namensaktien sei wichtig. Das Vorhaben, stimmenrechtslose Vorzugsaktien künftig auch zur Bildung von Kernkapital heranziehen zu können, sei ebenso sinnvoll und nach dem Abkommen Basel III auch geboten. Bergmann regte allerdings Änderungen im Detail an.

Mathias Habersack, Rechtswissenschaftler von der Ludwig-Maximilians-Universität München, forderte den Gesetzgeber dazu auf, sich mit dem Problem des sogenannten Delistings zu beschäftigen, wenn sich also ein Unternehmen von der Börse wieder zurückzieht. Das kann sich negativ auf die Aktionäre, vor allem auch auf die Kleinaktionäre, auswirken. Der Forderung schlossen sich Ulrich Noack, Rechtswissenschaftler von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, und Jens Koch, Rechtswissenschaftler von der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, an.

Koch verwies allerdings darauf, dass die Meinungsfindung zum Umgang mit dem Delisting in der Wissenschaft und in Fachkreisen noch nicht abgeschlossen sei. Hier müsse zunächst noch Vorarbeit geleistet werden, bevor der Gesetzgeber tätig werden könne.