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GESUNDHEIT : Bessere Versorgung für Behinderte

11.05.2015
2023-08-30T12:28:02.7200Z
2 Min

Die Gesundheitsversorgung Behinderter muss nach Ansicht von Fachleuten besser auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet werden. So seien viele Arzt- und Zahnarztpraxen nicht barrierefrei. Die Behinderten scheiterten dort nicht nur an baulichen Unzulänglichkeiten, sondern oft auch an den viel zu komplizierten Informationen, erklärten Sachverständige vergangene Woche anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag (18/3155) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Verbraucher-, Sozial- und Behindertenfachverbände gaben auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu bedenken, dass Behinderte für Ärzte, Pfleger und das Personal in Krankenhäusern einen Mehraufwand bedeuten. Nicht selten werde die Behandlung deshalb als Last empfunden. Es sollten daher möglichst konkrete Vorgaben gemacht werden mit Anreizen, sich um behinderte Patienten angemessen zu kümmern. Bei der ärztlichen Bedarfsplanung etwa sollte die Barrierefreiheit eine verbindliche Rolle spielen. Verlangt werden auch eine gesonderte Schulung für Studenten, Mediziner, Pflegekräfte und Psychotherapeuten, was den Umgang mit Behinderten angeht, und spezielle medizinische Geräte in Arztpraxen. Die Bundesärztekammer (BÄK) regte an, behindertengerechte Umbauten zu fördern und staatliche Investitionshilfen zu geben. Die Caritas forderte, in der Prävention die Einrichtungen der Behindertenhilfe als Lebenswelten einzustufen. Behinderte hätten bestimmte gehäufte Erkrankungsrisiken, die durch Vorbeugung verhindert werden könnten. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und andere Fachverbände forderten gesetzliche Klarstellungen, um Behinderten die nötigen Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zukommen zu lassen. Dazu sei eine Erweiterung des Häuslichkeitsbegriffs nötig. Die Krankenkassen lehnten die Übernahme der Behandlungspflege als Leistung der häuslichen Krankenpflege in Wohnstätten der Behindertenhilfe oft ab und argumentierten, diese Einrichtungen seien kein "geeigneter Ort" im Sinne des Gesetzes. Behinderte müssten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu Leistungen der häuslichen Krankenpflege haben. Demzufolge sollte klargestellt werden, dass auch Wohnstätten der Behindertenhilfe ein "geeigneter Ort" seien. Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege könne zudem immer neben einem Anspruch auf Pflege bestehen. Der GKV-Spitzenverband gab zu bedenken, dass Änderungen hier zu erheblichen Mehrkosten führen würden. Nach Ansicht einiger Gesundheitsexperten werden vermutlich erst mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz die komplexen Vorschriften vereinheitlicht und damit auch im Sinne der Behinderten praxistauglich.