Piwik Webtracking Image

RECHT I : Kritik an EU-Richtlinie

11.05.2015
2023-08-30T12:28:02.7200Z
1 Min

Der Bundestag stellt sich gegen einen EU-Richtlinienvorschlag zur europäischen Ein-Personen-Gesellschaft. In einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Stellungnahme (18/4843) wird die Regierung aufgefordert, die Richtlinie abzulehnen, wenn in den weiteren Verhandlungen keine Verbesserungen zu erzielen seien. Außer der Koalition stimmte vergangene Woche auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Vorlage. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Mit der Richtlinie soll eine europaweit einheitliche Gesellschaftsform für kleine Kapitalgesellschaften geschaffen werden. Kritisiert wird, dass in der vorliegenden Richtlinienfassung eine Trennung des Verwaltungs- und Satzungssitzes der Gesellschaft möglich wird. Damit sei eine Umgehung deutscher Mitbestimmungsregelungen möglich, bemängelte Johannes Fechner (SPD). Dem schloss sich Stephan Harbarth (CDU) an: "Wir schließen die Sitzaufspaltung aus." Grundsätzlich sei die Vorlage mit dem Fokus auf die Ein-Personen-Gesellschaft ohnehin der falsche Ansatz. Das Modell einer Europäischen Privatgesellschaft sei vorzuziehen.

Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul kritisierte, ihre Partei sei nicht in die Ausarbeitung der Stellungnahme eingebunden worden. Eine gemeinsame Stellungnahme könnte jedoch international "mehr Eindruck machen". Richard Pitterle (Die Linke) monierte hingegen das gewählte Instrument der Stellungnahme. Sie sei "völlig sinnlos" und "Höhepunkt eines parlamentarischen Trauerspiels", denn es handele sich um eine "unverbindliche Bitte des Parlaments an die Bundesregierung". Wirksamer wäre eine sogenannte Subsidiaritätsrüge des Parlaments gewesen, meinte Pitterle.