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Gastkommentare - Contra : Generell fragwürdig

REICHT DAS FRACKING-GESETZ DER REGIERUNG?

11.05.2015
2023-08-30T12:28:02.7200Z
1 Min

Keine Frage: Die Fracking-Gegner haben schon viel erreicht. Im Vergleich zu den Eckpunkten, auf die sich die schwarz-rote Regierung zuvor geeinigt hatte, sieht der vorliegende Gesetzentwurf deutlich stärkere Einschränkungen für die umstrittene Gas-Fördertechnik vor. Dass alle Trinkwasser-Gewinnungsgebiete für Fracking tabu sind, ist eine entscheidende Verbesserung; auch die Umkehr der Beweislast bei Fracking-Schäden ist ein großer Fortschritt.

Doch an entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz schwammig. Obwohl Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) selbst bestreitet, dass Fracking einen substanziellen Beitrag zur Energieversorgung leisten kann, konnte sich die Große Koalition nicht zu einem kompletten Verbot durchringen.

Zumindest beim besonders umstrittenen, unkonventionellen Fracking, mit dem Deutschland keine Erfahrung hat, erweckt die Regierung dennoch den Eindruck, dass dies allenfalls bei wissenschaftlichen Versuchsbohrungen zum Einsatz kommen wird. Doch zum einen gibt es bisher keinerlei Beschränkung dieser Versuche, was eine klare Abgrenzung erschwert. Zum anderen kann darauf eine kommerzielle Förderung folgen, wenn neben der örtlichen Behörde eine sechsköpfige "Expertenkommission" mehrheitlich zustimmt.

Diese Kommission steht nicht nur wegen ihrer Zusammensetzung in der Kritik. Es ist auch generell fragwürdig, dass sich das Parlament selbst entmachtet und eine so wichtige Frage auf ein externes, demokratisch nicht legitimiertes Gremium abwälzt. Die Entscheidung, ob es in Deutschland unkonventionelles Fracking auf kommerzieller Basis gibt, müssen die Abgeordneten selbst treffen - und dann vor ihren Wählern verantworten.