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FREEDOM ACT : Die NSA darf nicht mehr selbst speichern

Kongress übergibt Speicherpflicht an Telefonunternehmen. Überwachung im Ausland bleibt intakt

15.06.2015
2023-08-30T12:28:04.7200Z
3 Min

Ob Edward Snowden recht hat mit seinem aus dem Moskauer Exil übermittelten Lob für die Reform der geheimdienstlichen Überwachung in den USA, wird sich frühestens zu Weihnachten zeigen. Dann soll das Herzstück des neuen "Freedom Acts", der in der Nachfolge des nach den Terror-Anschlägen vom 11. September 2011 verabschiedeten "Patriot Acts" steht, in Kraft treten.

Die National Security Agency (NSA) darf dann nicht mehr zur Wahrung der inneren Sicherheit im Inland anlasslos Kommunikations-Metadaten (wer hat wann mit wem wie lange telefoniert) sammeln. Diese amerikanische Art der Vorratsdatenspeicherung wird im Licht der von Whistleblower Snowden enthüllten und weltweit kritisierten Praktiken an große Telefonanbieter wie Verizon outgesourct, die ohnehin für die Rechnungslegung die Daten ihrer Kunden bis zu 18 Monate aufbewahren. Hat die NSA begründetes Interesse an einer vertiefenden Recherche über einen bestimmten Datensatz, muss im Einzelfall ein Sondergericht ("Foreign Intelligence Surveillance Court") grünes Licht geben. Erst dann sind die Telefongesellschaften zur Herausgabe verpflichtet.

Als problematisch könnte sich erweisen, dass die Telefonanbieter voraussichtlich zusätzlich enorme Speicherkapazitäten anlegen müssen, um die "Heuhaufen" zu stapeln, in den die NSA später nach "Stecknadeln" suchen wird. Wer am Ende für den Ausbau der technischen Infrastruktur zahlt, ist bisher unklar.

Vorausgegangen war der weiterhin umstrittenen Entscheidung ein bizarrer Streit innerhalb der republikanischen Partei, die in beiden Kammern des Parlaments seit November vergangenen Jahres die Mehrheit hält. Während die Konservativen im Repräsentantenhaus mit großer Mehrheit den Weg für den "Freedom Act" freigemacht hatten, standen sich im Senat bis zuletzt verfeindete Lager blockierend gegenüber. Mehrheitsführer Mitch McConnell plädierte für eine nahtlose Fortsetzung der Überwachungs-Aktivitäten der NSA, so wie sie im "Patriot Act" legitimiert waren. Dem auch aus Kentucky stammenden Senator Rand Paul, möglicher Präsidentschaftskandidat der Republikaner für 2016, gingen die Reform-Ansätze im "Freedom Act" nicht weit genug. Am Ende raufte man sich zusammen. McConnell verlor.

Reformnutzen In der US-Geheimdienst-Community herrscht dennoch eine Kakophonie der Meinungen über den tatsächlichen Substanz-Gewinn der Reform. Führende Vertreter wie James Clapper sehen in der Metadaten-Methode ein unverzichtbares Instrument, um potenzieller Attentäter im Frühstadium aufzuspüren. Anonyme Experten verweisen dagegen auf jüngste Studien, wonach die Metadaten-Sammlung bisher in keinem einzigen Fall Erkenntnisse gebracht hat, die man nicht auch mit herkömmlichen Methoden hätte beibringen können. Und sie melden Zweifel an, ob die juristisch biegsamen Formulierungen im "Freedom Act" der Daten-Gier der NSA wirklich Einhalt gebieten können. "Entscheidend wird sein, wie transparent sich das Zusammenspiel zwischen NSA, Telefongesellschaften und den Sondergerichten gestaltet. Bis dahin steht alles nur auf dem Papier", schrieb ein ehemaliger Geheimdienstler auf der Internet-Seite der "Washington Post".

Das unmittelbar nach der Senatsentscheidung Anfang Juni von Präsident Obama unterzeichnete Gesetz schreibt vor, dass den Telefongesellschaften der bisher verhängte "Maulkorb" abgenommen wird, wenn Nutzer zeitnah wissen wollen, ob ihre Daten von Geheimdiensten angefragt wurden. Auch haben Bürgerrechts-Organisationen mehr Möglichkeiten, die Entscheidungen des nicht öffentlich tagenden "Foreign Intelligence Surveillance Courts" anzufechten. Fachleute sind skeptisch, ob sich die Geheimdienste "hier wirklich in die Karten schauen lassen". Wie sich der Transparenz-Gedanke bei anderen Bestandteilen des Freedom Acts niederschlagen soll, ist noch unklarer. Das sogenannte "Roving-Wiretaping", mit dem die Bundespolizei FBI sämtliche Kommunikationsmittel eines Terrorverdächtigen abschöpfen darf, ist ebenso aus dem alten "Patriot Act" herübergerettet worden wie die Möglichkeit, Einzeltäter mit besonderen Späh-Methoden frühzeitig zu beschatten.

Abgesehen davon: Europäer haben von der Reform der Vorratsdatenspeicherung in den USA gar nichts. Die Rechtsgrundlage der NSA für massenhafte Überwachung im Ausland bleibt bis mindestens 2017 unangetastet.

Der Autor ist USA-Korrespondent der Funke Mediengruppe.