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EDITORIAL : Nur ein Szenario

22.06.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
2 Min

Parlamentarische Ergebnisse sind nicht ausschließlich von den Überzeugungen der Abgeordneten geprägt, sondern ebenso von politischen Konstellationen. So ist es wohl auch bei der Frage, ob das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben werden soll, die in der vergangenen Woche erneut im Bundestag debattiert wurde. Dürfen also künftig Homosexuelle beiderlei Geschlechts eine Ehe, wie sie bisher heterosexuellen Paaren vorbehalten ist, eingehen oder nicht?

Bei der Diskussion über die landläufig als "Homo-Ehe" bezeichnete Gesetzesnovelle lassen sich unter den Abgeordneten drei Lager ausmachen.

Diejenigen, die strikt dagegen sind, eine bereits bestehende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft zu erweitern, weil die Ehe ausschließlich ein Lebensentwurf für einen Mann und eine Frau sei.

Diejenigen, die darauf verweisen, dass homosexuelle Paare aus ihrer Sicht derzeit vor dem Gesetz ungleich behandelt und daher diskriminiert werden.

Und schließlich diejenigen, die das Eheverbot zwar grundsätzlich aufheben würden, aber die gesellschaftliche Akzeptanz einer solchen Entscheidung noch nicht für gegeben halten und deshalb auf Aufschub drängen.

Was nun die Mehrheit im Bundestag für einen dieser Standpunkte angeht, wollen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen Lesben und Schwule gleichstellen. In der Regierungskoalition ist die Lage hingegen verzwickt: Einer klaren Mehrheit gegen die "Homo-Ehe" bei der Union stehen Sozialdemokraten gegenüber, die überwiegend dafür sind. Der Koalitionszwang würde der SPD-Fraktion keinen anderen Ausweg lassen, als gegen ihre Überzeugung mit der Union zu stimmen.

Eine solche Situation ist die Stunde der Taktiker. Politische Drehbücher werden entworfen, Perspektiven konstruiert, Szenen durchgespielt. Eine geht so: Das Bundesverfassungsgericht fällt ein Urteil im Sinne der "Homo-Ehe". Dann müsste der Gesetzgeber nachziehen und diesem Votum gerecht werden. Die konservativen Gegner der Gleichstellung könnten indes leicht behaupten, sie hätten sich der Vorgabe aus Karlsruhe beugen müssen. Wohl oder übel und entgegen der eigenen Überzeugung, die nach wie vor unumstößlich bestehe.

Wie gesagt: nur ein Szenario.