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RECHT : Status der Syndikusanwälte

06.07.2015
2023-08-30T12:28:05.7200Z
1 Min

Die geplante Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte ist bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vergangene Woche auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Die geladenen Sachverständigen sahen aber vereinzelt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Entwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/5201).

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2014. Das Gericht hatte entschieden, dass die bei Unternehmen tätigen Syndikusanwälte sich nicht wie gewöhnliche Rechtsanwälte oder Angehörige anderer freier Berufe von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können. Der Gesetzentwurf zielt nun unter anderem über eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) darauf ab, dort die Stellung des Syndikusanwalts zu normieren und ihnen so eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen.

Wolfgang Ewer vom Deutschen Anwaltsverein und Ekkehart Schäfer von der Bundesrechtsanwaltskammer begrüßten im Grundsatz die geplante Neuregelung. Allerdings betonte Ewer, dass die vorgesehene eigenständige Definition des Syndikusanwalts in der BRAO als auch die geplante Doppelzulassung nicht notwendig seien, während Schäfer eben jene Regelungen begrüßte. Schäfer kritisierte zudem, dass der Gesetzentwurf eine teilweise Aufhebung des Vertretungsverbotes vorsehe. Dies dürfe nicht sein.

Solms Wittig, Präsident des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen, kritisierte, dass die Neuregelung eben nicht den Status vor dem Urteil des Sozialgerichts wiederherstelle. Nachbesserungsbedarf sah Wittig vor allem in Hinblick auf Haftungsfragen. Er forderte zudem eine Klarstellung bei den Zulassungskriterien, um eine unterschiedliche Handhabung in Deutschland auszuschließen. scr