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Finanzen : Zollverwaltung in Bonn

06.07.2015
2023-08-30T12:28:06.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Zollverwaltung (18/5294) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals beraten wurde.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung die bestehenden Strukturen der Zollverwaltung weiter verschlanken und Organisationsabläufe effizienter und effektiver gestalten. Dazu soll eine Generalzolldirektion als Oberbehörde mit Sitz in Bonn eingerichtet werden. In der Generalzolldirektion sollen die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung sowie die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden.

Die bisherigen Mittelbehörden (Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt) sollen in die Generalzolldirektion integriert werden, schlägt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vor. Das Zollkriminalamt soll innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten bleiben.

Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung soll nach den Plänen der Bundesregierung als Einheit ebenfalls organisatorisch in die Struktur der Generalzolldirektion eingegliedert werden. Die besondere Stellung des Fachbereichs Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung soll weiterhin gewährleistet werden, heißt es im Gesetzentwurf., der vergangene Woche zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde.