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RECHT : Vorstoß zum Doping

Initiative auch gegen Bestechung von Medizinern

05.01.2015
2023-11-08T12:32:56.3600Z
1 Min

Zwei der wichtigsten von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für 2015 vorgesehenen Gesetzesinitiativen finden in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien statt. In Kooperation mit dem Innenministerium soll es einen Vorstoß gegen Doping im Sport geben. Nach den Plänen von Maas müssen Spitzensportler künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, falls ihnen die Einnahme verbotener Substanzen nachgewiesen werden sollte. Auch soll der Erwerb und der Besitz verbotener Stoffe zukünftig mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden können. Der Entwurf sieht außerdem Strafen für Ärzte vor, die Dopingmittel verabreichen.

Als weitere Kooperation steht die Einführung der Frauenquote für 2015 auf dem Programm, allerdings unter Federführung des Familienministeriums (siehe oben).

Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes wird die Bundesregierung im nächsten Jahr einen Gesetzentwurf gegen Bestechung im Gesundheitswesen vorlegen. Niedergelassene Mediziner durften bisher von Pharmaunternehmen Zuwendungen erhalten, wenn sie bestimmte Medikamente verschrieben. Das soll sich nun ändern.

Für das erste Halbjahr 2015 steht noch eine Überarbeitung des Vergewaltigungsparagrafen im Strafgesetzbuch an. Dazu ist Deutschland im Zuge der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verpflichtet. Hierzu hat der Rechtsausschuss für Ende Januar eine öffentliche Anhörung angesetzt. Zudem plant Maas einen Überarbeitung des Mordparagrafen. Ansonsten steht das Urheberrecht sowie die zweite Tranche des Mietrechts hinsichtlich der Kosten der energetischen Sanierung von Gebäuden auf der Jahresplanung des Ministers.

Im Bereich des Verbraucherschutzes nehmen Anfang 2015 die Marktwächter für den digitalen Bereich und den Finanzmarkt ihre Arbeit auf.