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INNERES : Einladend und abweisend

Gesetze zum Aufenthaltsrecht und zur IT-Sicherheit

05.01.2015
2023-11-08T12:32:56.3600Z
1 Min

Zwei der Gesetzesvorhaben, die 2015 auf der innenpolitischen Agenda stehen, hat das Bundeskabinett schon auf den parlamentarischen Weg gebracht: das IT-Sicherheitsgesetz und das Gesetz „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“. Letzteres hat nach den Worten von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) „eine einladende und eine abweisende Botschaft“. So soll eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung geschaffen werden, um durch die Erteilung eines gesicherten Aufenthaltsstatus „nachhaltige Integrationsleistungen“ zu honorieren, die ein geduldeter Ausländer auch ohne rechtmäßigen Aufenthalt erbracht hat. Auch soll die Möglichkeit erleichtert werden, gut integrierten jugendlichen oder heranwachsenden Geduldeten legalen Aufenthalt zu gewähren. Andererseits ist der Gesetzentwurf laut Bundesinnenministerium „auch darauf ausgerichtet, bestehende Ausreisepfllichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, konsequent durchzusetzen“.

Der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes enthält unter anderem Anforderungen an die IT-Sicherheit sogenannter „kritischer Infrastrukturen“, also der Einrichtungen, die wie beispielsweise die Energieversorgung von zentraler Bedeutung für das Gemeinwesen sind. Deren Betreiber sollen künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. Die Betreiber leisteten also einen eigenen Beitrag zur IT-Sicherheit und bekämen „ein Mehrfaches an Informationen und Know-how zurück“, heißt es in der Vorlage.