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BUNDESTAG II : Zwei Schritte bis zur Entscheidung

Mehrere Abstimmungen zum Hilfspaket sind nötig

27.07.2015
2023-08-30T12:28:06.7200Z
2 Min

Entschieden ist noch nichts - obwohl dieser Eindruck hätte entstehen können: In seiner Sondersitzung am 17. Juli hat der Bundestag nicht wie oft vermutet über ein Hilfspaket für Griechenland entschieden, sondern lediglich in einem ersten Schritt der Bundesregierung das Mandat erteilt, gemeinsam mit europäischen Gremien über ein neues Hilfspaket mit Griechenland zu verhandeln (Text links).

Nach dieser Entscheidung des Bundestages darf der Vertreter der Bundesregierung im Gouverneursrat des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) einem Beschlussvorschlag nach Art. 13 Abs. 2 des ESM-Vertrages zustimmen, Griechenland Stabilitätshilfe in Form eines ESM-Darlehens zu gewähren. Darüber hinaus wird der Geschäftsführende Direktor des ESM ermächtigt, einen Vorschlag für eine Vereinbarung über die Finanzhilfefazilität auszuarbeiten, der die konkreten Finanzierungsbedingungen des Darlehens enthält.

Bei den wahrscheinlich wochenlangen Verhandlungen mit Griechenland geht es also jetzt vor allem um die genaue Höhe des Hilfspaketes (bisher ist von rund 86 Milliarden Euro die Rede) und welchen konkreten Bedingungen Griechenland erfüllen muss, um letztendlich das Geld zu erhalten. Nach dem Abschluss dieser Verhandlungen auf europäischer Ebene, ist der Bundestag dann erneut wieder gefragt. "In einem zweiten Schritt müssen nach Paragraf 4 Abs. 1 Nr. 2 ESM-Vertrag die auf dieser Grundlage auszuhandelnde Finanzierungsvereinbarung und die spezifischen wirtschaftspolitischen Konditionalität dem Deutschen Bundestag vor einer abschließenden Entscheidung der ESM-Gremien erneut zur Entscheidung vorgelegt werden", heißt es in dem Antrag der Bundesregierung (18/5590). Dazu wird Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wahrscheinlich in der zweiten Augusthälfte erneut den Bundestag zu einer Sondersitzung einberufen müssen.

Auch wenn die Abgeordneten dann zugestimmt haben, die Verträge mit Griechenland geschlossen sind, ist der Bundestag aus seiner Verantwortung noch nicht entlassen. Die Regierung muss die Abgeordneten regelmäßig über die Einhaltung der Verträge informieren. Das gilt vor allem, wenn eine neue Tranche überwiesen wird. Auch wenn es im Lauf der Zeit an dem Hilfsprogramm "wesentliche Änderungen" gibt, ist der Bundestag am Zuge. Dann müssen die Abgeordneten erneut abstimmen. Unter den Euro-Ländern hat das deutsche Parlament damit weitgehende Beteiligungsrechte.

Ähnliche Rechte gibt in Estland, Finnland, Österreich, Lettland und teilweise in den Niederlanden. In Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, der Slowakei, Slowenien und Spanien muss das Parlament einer Erhöhung des Stammkapitals des ESM zustimmen.