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VERBRAUCHERSCHUTZ : Streit ohne Gericht klären

05.10.2015
2023-08-30T12:28:10.7200Z
1 Min

Die von Bundesregierung und Koalition vorgesehene Regelung zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist bei Sachverständigen überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vergangene Woche regten die Experten indes Nachbesserungen an den gleichlautenden Gesetzentwürfen (18/5089, 18/5295) an. Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und der Entwürfe ist es, Verbrauchern eine alternative Schlichtung zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben.

Jutta Gurkmann (Verbraucherzentrale Bundesverband) wies darauf hin, dass in Deutschland noch keine "Schlichtungskultur" etabliert sei. Entsprechend sei die Idee der freiwilligen Teilnahme nur im Hinblick auf Verbraucher überzeugend. Für Unternehmen sollte über weniger Beliebigkeit im Vorgehen nachgedacht werden, sagte Gurkmann. Sie mahnte zudem an, dass die Schlichtungsverfahren transparent gestaltet werden müssten. Eine Auskunftspflicht über Ergebnisse solle nicht nur gegenüber Behörden etabliert werden, sondern auch gegenüber qualifizierten Verbrauchereinrichtungen. Damit solle auch vermieden werden, dass grundsätzliche Rechtsfragen nicht den Weg zu den Gerichten finden.

Skeptischer äußerte sich Manja Schreiner (Zentralverband des Deutschen Handwerks). Im Entwurf sei keine Gleichbehandlung von Unternehmen und Verbrauchern gegeben. So müsse ein Unternehmen fallabhängig über die freiwillige Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren entscheiden können. Missbrauch sei durch Gebühren vorzubeugen. Martin Schmidt-Kessel (Universität Bayreuth) forderte, die Umsetzung wissenschaftlich zu begleiten. Es handle sich um eine "Reise ins Ungewisse". Insbesondere im Handel- und Handwerk sei vollkommen unklar, wie sich die neu zu etablierenden Verfahren auswirkten.