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NEUREGELUNGEN : Verschärfungen und Erleichterungen

Der Gesetzgeber reagiert mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog auf den Flüchtlingsandrang

19.10.2015
2023-08-30T12:28:11.7200Z
2 Min

Das vergangene Woche beschlossene Gesetzespaket zum Asylrecht ist Ergebnis des Flüchtlingsgipfels von Bund und Ländern vom 24. September. Danach werden die Asylverfahren beschleunigt, die Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger vereinfacht und "Fehlanreize, die zu einem weiteren Anstieg ungerechtfertigter Asylanträge führen können, beseitigt", wie es in dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Entwurf des "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes" (18/6185, 18/6386) heißt. Um die Unterbringung der Flüchtlinge gewährleisten zu können, kann zudem für einen befristeten Zeitraum von geltenden Regelungen und Standards abgewichen werden. Weitere Maßnahmen zielen auf eine verbesserte Integration der Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive.

Wie im vergangenen Jahr schon Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien, werden nun auch Albanien, Kosovo und Montenegro als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen. Zugleich wird für Angehörige der Westbalkan-Staaten die Möglichkeit zur legalen Migration zur Arbeitsaufnahme in Deutschland erweitert.

Asylbewerber können verpflichtet werden, bis zu sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen zu verbleiben, solche aus sicheren Herkunftsstaaten bis zum Abschluss des Verfahrens. Auch sollen in Erstaufnahmeeinrichtungen Bargeldleistungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden.

Zur Durchsetzung von Ausreisepflichten. darf künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern. Die Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder wird von sechs auf drei Monate reduziert.

Die Integrationskurse werden für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfällt nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte Kräfte ist der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich.

Für die Unterbringung von Flüchtlingen gibt es befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht. Auch unterstützt der Bund Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Zudem beteiligt er sich "strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen".

Der Bundestag verabschiedete vergangene Woche zudem bei Enthaltung der Grünen- und Ablehnung der Linksfraktion einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unterbringung ausländischer Kinder und Jugendlicher (18/5921) in der Ausschussfassung (18/6392). Danach sollen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig bundesweit auf alle Jugendämter verteilt werden. Bislang ist für die Inobhutnahme von unbegleiteten Flüchtlingskindern stets jenes Jugendamt zuständig, bei dem das Kind nach seiner Einreise nach Deutschland erstmals registriert wird.

Zudem wird mit der Neuregelung die Altersgrenze für Aufenthalts- und Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Auch dieser Vorlage, die ebenfalls zum 1. November in Kraft treten soll, stimmte der Bundesrat einen Tag nach dem Bundestagsbeschluss zu.