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STERBEHILFE : Neue Regeln für das Ende

Bundestag schließt knapp einjährige Debatte ab. Klare Mehrheit für ein Verbot

09.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
4 Min

Normalerweise applaudieren Abgeordnete in den Unions-Reihen nicht, wenn Linken-Politiker für einen Gesetzentwurf werben. Normalerweise verständigen sich Peter Hintze (CDU) und Petra Sitte (Die Linke) nicht auf eine gemeinsame Abstimmungstaktik. Normalerweise werden Abstimmungsverfahren nicht mühselig mehrere Minuten lang erklärt. Normalerweise sind Abstimmungsergebnisse im Plenum relativ gut kalkulierbar. Doch bei der abschließenden Beratung zum Thema Sterbehilfe war eben nichts normal.

Mit dem Votum am vergangenen Freitag setzte der Bundestag einen vorläufigen Schlusspunkt unter die knapp einjährige, leidenschaftlich geführte parlamentarische Debatte zum assistierten Suizid. Mit einer klaren Mehrheit von 360 Stimmen beschlossen die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf (18/5373) der Gruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Demnach wird organisierte Sterbehilfe in Deutschland künftig strafbar sein. Wer "geschäftsmäßig" Menschen bei der Selbsttötung unterstützt, dem drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe (siehe Beitrag unten).

Minimalziel verfehlt Die Gruppen um Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) sowie Renate Künast (Bündnis/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) verfehlten damit auch ihr Minimalziel. Sie hatten Anfang vergangener Woche die Parole ausgegeben, zumindest eine Strafrechtsverschärfung zu verhindern, sollte sich keiner ihrer Entwürfe durchsetzen. Letztlich kam das Nein-Lager nur auf 233 Stimmen. Bereits in der zweiten Lesung hatte sich der Brand-Griese-Entwurf überraschend deutlich durchgesetzt. Gleich im ersten Durchlauf des sogenannten Stimmzettelverfahrens konnte der Entwurf mehr Ja-Stimmen auf sich vereinen als die drei konkurrierenden Gesetzesvorhaben plus der Nein-Stimmen. Dass überhaupt das Stimmzettelverfahren zum Einsatz kam, ist ein Indiz dafür, wie intensiv die Debatte im Parlament im vergangenen Jahr geführt wurde. Die Vertreter der Gruppen hätten sich nicht auf eine Reihenfolge für eine Einzelabstimmung der Entwürfe einigen können, berichtete Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zu Beginn der Sitzung. So wurden alle Entwürfe parallel auf einem Stimmzettel abgestimmt.

Einigkeit herrschte auch in der Sache nicht. Viele der Argumente waren schon in vorherigen Debatten im Parlament und in der Öffentlichkeit gefallen. Eine neue Wendung war vor allem das Beharren der Befürworter des Brand-Griese-Entwurfes darauf, tatsächlich auch eine Entscheidung zu treffen und nicht, wie außer von den Gruppen um Hintze und Künast auch von einer Gruppe um Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) gefordert, alles beim Alten zu belassen. "Wenn wir heute nichts entscheiden würden, wäre die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe deutlich gestärkt, sie würde sich weiter ausbreiten", sagte Brand. Es müsse aber verhindert werden, dass sich durch organisierte Sterbehilfe eine "wichtige Achse unserer Gesellschaft" verschiebe. Durch sie würde ein "gefährlicher Druck auf Menschen ausgeübt", sagte der Christdemokrat.

Dass mit der Regelung Ärzte kriminalisiert würden, die im Einzelfall ihrem Gewissen folgten, verneinte Kerstin Griese (SPD). Die Bundesärztekammer und alle großen Hospiz- und Palliativverbände hätten klargestellt, dass dies nicht der Fall sei, betonte die Sozialdemokratin. "Damit bleibt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erhalten", sagte sie.

Auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sprach sich deutlich für ein Verbot aus. Vorwürfe, mit der Regelung würden religiöse Vorstellungen ins Strafgesetzbuch geschrieben, wies der Minister scharf zurück: "Mich motiviert in dieser Frage mein Glaube, aber inhaltlich geht es mir um die Verteidigung der Rechtsschutzorientierung unserer Verfassungsordnung."

Hintze kritisierte hingegen die Grundannahmen hinter dem Brand-Griese-Entwurf: "Was ist das für ein Menschenbild, das nur von fremdbestimmten Menschen ausgeht, die nicht wissen, was sie tun und was für sie gut oder richtig ist?" Zudem sei die Mehrheit der Bevölkerung gegen eine solche Regelung. Ähnlich äußerte sich auch Künast. Es stehe den Abgeordneten nicht zu, die "Möglichkeit der Menschen für Fragen, Beratungen und Gespräche in dieser letzten Phase einzuschränken", sagte die Grünen-Abgeordnete. Karl Lauterbach (SPD), der die Gruppe um Hintze-Reimann unterstütze, wies Befürchtungen zurück, es käme bei der Suizidbeihilfe zu einem "Dammbruch". Denn diese sei bereits seit 140 Jahren legal. "Das hat keinen Dammbruch gebracht, und es ist kein Dammbruch zu erwarten", sagte Lauterbach.

Katja Keul sprach sich gegen sämtliche Gesetzentwürfe aus. Es bestünde kein Bedarf, an der Rechtslage etwas zu ändern. Diese habe bisher nicht zu einem signifikanten Anstieg assistierter Suizide geführt. Auch an den Entwürfen der Gruppen um Hintze-Reimann sowie Künast-Sitte meldete Keul Zweifel an. Mit Bezug auf Montesquieu betonte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Der von ihr mit eingebrachte Antrag (18/6546) mit diesem Tenor kam aber nicht mehr zur Abstimmung. Sören Christian Reimer

Die vollständige Debatte im Wortlaut und Video ist auf www.bundestag.de zu finden.