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SOZIALES : Kurzarbeitergeld und Bauernrente

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
2 Min

Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die bis Ende des Jahres geltende Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurzzeitig befristet Beschäftigte wird um ein Jahr verlängert. In der Alterssicherung für Landwirte werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner verbessert und die Abgabemöglichkeiten zwischen den Eheleuten bei der Hofabgabeklausel erleichtert. Diese Regelungen sind Bestandteil eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und weiterer Vorschriften. Er wurde vergangene Woche in geänderter Fassung (18/6284; 18/6674) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD vom Bundestag verabschiedet. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich.

Außerdem gehören zu dem umfangreichen Paket die Öffnung der ausbildungsbegleitenden Hilfen für Geduldete und veränderte Nachweispflichten der Länder in Bezug auf die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ferner soll die statistische Erfassung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verbessert werden. Ehemalige Wehrdienstleistende der DDR, die während ihres Dienstes eine Beschädigung erlitten haben, werden bei der Anrechnung der Verletztenrente auf Leistungen der Sozialhilfe den Wehrdienstleistenden der Bundeswehr künftig gleichgestellt. Außerdem wird bei der Berücksichtigung von Einnahmen aus Kapitalvermögen, also insbesondere für Zinseinnahmen, ein Freibetrag für Leistungsberechtigte im SGB XII eingeführt.

Dies wirke sich besonders für Menschen mit besonderen Bedarfen aus und zeige, dass sich Sparen lohne, bemerkte die Union in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zufrieden. Die SPD bezeichnete die Änderungen als spürbare Verbesserungen für viele Menschen. Aber, wie Grüne und Linke kritisierten auch die Sozialdemokraten die Beibehaltung der Hofabgabeklausel als nicht mehr zeitgemäß. Der Bezug einer Altersrente dürfe nicht an die Übergabe des Hofes gebunden sein, erklärten die Fraktionen. che