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RECHT : Gesetz gegen korrupte Ärzte

16.11.2015
2023-08-30T12:28:12.7200Z
2 Min

Ein Arzt, der Geld dafür nimmt, dass er ein bestimmtes Medikament verschreibt oder Patienten in ein bestimmtes Krankenhaus überweist, soll künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Regierung "zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" (18/6446) vor, den der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten hat. Dass es hier eine Regelungslücke gibt, war durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im März 2012 offenkundig geworden. Danach macht sich bisher ein bestechlicher Arzt nicht strafbar, weil er weder Amtsträger sei noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden könne. Das neue Gesetz soll nun Korruption im Gesundheitswesen zum Straftatbestand machen. Es sieht Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren vor. Erfasst werden Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe, darunter auch Apotheker.

Redner aller Fraktionen begrüßten die Vorlage. Allerdings ist der Entwurf der Opposition nicht streng genug. Sie fordert vor allem, Anwendungsbeobachtungen streng zu reglementieren. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen, nach denen Ärzte die Wirkung von Medikamenten an ihren Patienten beobachten und dafür vom Hersteller Honorare erhalten. Solche Vereinbarungen gelten als sehr korruptionsanfällig. Maria Klein-Schmeink (Grüne) brachte eine Genehmigungspflicht für Kooperationen sowie eine Meldepflicht für Zuwendungen von mehr als hundert Euro ins Gespräch. Kathrin Vogler (Linke) forderte, "Umgehungsmöglichkeiten" stärker in den Blick zu nehmen und nannte als Beispiel Schmiergelder in Form überhöhter Honorare für Vorträge oder Gutachten.

Koalitionsvertreter zeigten sich offen für Vorschläge. Jan-Marco Luczak (CDU) gab jedoch zu bedenken, dass Kooperationen "zum Wohle der Patienten" weiter möglich sein müssten. Dazu gehöre die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Ärzten. Dies dürfe mit diesem Gesetz nicht verhindert werden, sagte Luczak. Der Gesetzentwurf sowie ein Antrag der Linken (18/5452) zum Thema werden nun in den Ausschüssen beraten. Peter Stützle