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finanzen : Die Abgeltungsteuer wird kippen

Bundestag macht Weg für internationalen Finanzdatenaustausch frei

16.11.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
3 Min

"Besser 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix": Peer Steinbrück (SPD), zwischen 2005 und 2009 Finanzminister, hat diesen Satz zur Abgeltungsteuer geprägt. Besser die 25 Prozent an Steuern, die seit 2009 pauschal und anonym von Kapitalerträgen fällig werden - von den Banken überwiesen. Das ist einträglicher für den Staat als die 42 Prozent, die Spitzenverdiener auch auf ihre Kapitalerträge zahlen müssten - wenn sie denn Spitz auf Knopf bei ihren Einkommensteuern berücksichtigt würden. Statt 42 Prozent lieber Null: Kapitalflucht ins Ausland war unter den wohlhabenden Deutschen ein verbreitetes Delikt, wie inzwischen durch CD-Scheiben und aufgeflogene Prominenz hinlänglich belegt ist. Internationaler automatisierter Datenaustausch über Kapitaldaten soll die Steuerhinterziehungs-Kriminalität ab 2017 drastisch eindämmen.

Der Bundestag billigte am Donnerstag einstimmig die entsprechende Vereinbarung, die am 24. Oktober 2014 zwischen der Bundesrepublik und damals 50 weiteren Staaten (Tendenz steigend) in Berlin unterzeichnet worden war. Was eigentlich keine Überraschung war, denn der Kampf für mehr Steuergerechtigkeit eint Koalition und Opposition. Und im Prinzip sind sich beide Seiten im Parlament einig darüber, dass auch die Abgeltungsteuer kippen muss. Gerecht ist sie nicht, weil Kapitaleinkommen niedriger als Arbeitskommen besteuert werden. Künftig soll für jedwedes Einkommen wieder der persönliche Steuersatz gelten.

Zwei Milliarden mehr Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro jährlich für Bund, Länder und Gemeinden verspricht sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) davon. Er trommelt für die Abschaffung der Abgeltungssteuer. Aber erst in der nächsten Legislaturperiode. Und das bringt die Opposition auf die Palme, wie die Bundestagsdebatte rund um die internationale Vereinbarung zeigte. Hinzu kommt ein weiterer Streit: Bei Verfehlungen gegen die Meldepflicht sollten Banken 5.000 Euro Bußgeld pro Fall zahlen, schrieb das Bundesfinanzministerium in seinen Gesetzentwurf. Auf 50.000 Euro erhöhte die Koalition in den parlamentarischen Beratungen. Bei fünf Millionen Euro muss nach Ansicht der Opposition die Latte liegen.

Mathias Middelberg (CDU) sprach in der Debatte zur Verabschiedung der nötigen Gesetzentwürfe von einem "Tag, den man feiern kann", von einem "Riesenschritt in Sachen Steuergerechtigkeit". Die Abgeltungssteuer solle erst dann abgeschafft werden, wenn der Informationsaustausch auch eingeführt sei. Es dürfe "nicht der zweite vor dem ersten Schritt" gemacht werden.

Richard Pitterle (Linke) ging auf die ursprünglich 5.000 Euro Bußgeld ein: "Welche Bank hätte sich von solchen Peanuts beeindrucken lassen?", fragte er - wenn es andererseits womöglich um Millionen gehe. Es zeige sich, dass "Steuerhinterzieher bei der Großen Koalition eine starke Lobby haben". Die Abgeltungsteuer gehöre sofort abgeschafft. Ihre frühere Begründung sei jetzt "hinfällig".

Andreas Schwarz (SPD) erinnerte daran, dass die Bemühungen zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerkriminalität "über 40 Jahre gedauert" hätten. Durch "aufgedeckte Fälle" sei dann "Schwung" in die Bemühungen gekommen. Er verwies darauf, dass es nun faktisch zu einen "Ende des Bankgeheimnisses" komme. Deshalb bleibe der Datenschutz bei dem neuen Verfahren "besonders wichtig": Er sprach sich für den Ankauf weiterer Steuer-CDs aus, damit auch künftig "zusätzlich Druck gemacht" werde.

Lisa Paus (Grüne) nannte es nicht gut, dass an der Abgeltungsteuer festgehalten werde. Sie sei jetzt "endgültig verfassungswidrig". Dass Union und SPD daran gleichwohl festhalten, habe nur einen Grund. Im Koalitionsvertrag sei festgelegt: keine Steuererhöhung. Doch der Koalitionsvertrag stehe nicht über dem Grundgesetz. .

Grundlage der Debatte waren zwei von der Regierung eingebrachte Gesetzentwürfe (18/5919,18/5920, 18/6290,18/6291), mit denen der automatische Informationsaustausch in Kraft gesetzt werden soll. Abgelehnt mit der Koalitionsmehrheit wurden drei Anträge der Oppositionsfraktionen (18/2014, 18/6064,18/6065, 18/6667).