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Justiz : Firmen sollen krisenfester werden

16.11.2015
2023-08-30T12:28:13.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aktienrechts (18/4349, 18/6681) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Die Novelle soll es Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden. Der Entwurf sieht vor, dass stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Kernkapital zählen können. Bei Vorzugsaktien gewährt das Unternehmen den Aktionären eine besonders sichere Dividende im Gegenzug für den Verzicht auf das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Dies verhindert aber die Anerkennung solcher Papiere als Kernkapital. Künftig soll das durch eine andere Gestaltung der Vorzugsaktien möglich sein.

An diesen Regelungen hatten auch die Redner der Oppositionsfraktionen wenig auszusetzen. Kritik fand vielmehr, was nicht im Gesetzentwurf steht: nämlich eine Grenze für Vorstandsvergütungen. "Hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf", erklärte Katja Keul (Grüne). Ihre Fraktion hatte dazu zwei Änderungsanträge eingebracht., die abgelehnt wurden Zum einen sollte sich die Vorstandsvergütung an den Gehältern der anderen Mitarbeiter orientieren, zum anderen sollte die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsgehältern und Abfindungen begrenzt werden. Richard Pitterle (Die Linke) kritisiere insbesondere die SPD, die sich in der letzten Legislaturperiode noch für eine solche Begrenzung stark gemacht habe und sie jetzt nicht umsetze.

Diese Kritik und die entsprechenden Änderungsanträge bezeichnete Volker Ullrich (CSU) als "Aktionismus".Redner beider Koalitionsfraktionen lobten die Änderungen im Gesetzentwurf, bei denen es sich, so Johannes Fechner (SPD), "zugegeben" um "aktienrechtliche Feinschmeckerei" handele.. pst