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EDATHY-AFFÄRE : Krimi im Ausschuss

Auch nach der zweiten Befragung des früheren Bundestagsabgeordneten und dem Zeugenauftritt von Ex-BKA-Chef Ziercke stehen Aussage gegen Aussage

19.01.2015
2023-11-08T12:33:07.3600Z
6 Min

Langweilig ist es im Zweiten Untersuchungsausschuss des Bundestages schon lange nicht mehr. Seit kurz vor Weihnachten der ehemalige SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy die Öffentlichkeit mit der Mitteilung überraschte, er sei 2013 über die Kinderporno-Ermittlungen gegen ihn von seinem damaligen Fraktionskollegen Michael Hartmann auf dem Laufenden gehalten worden und dieser habe den obersten Chef des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, als seine Quelle genannt, seitdem ist der U-Ausschuss ein Krimi.

Seinem Ziel, die Wahrheit herauszufinden, ist der Untersuchungsausschuss aber nicht wirklich näher gekommen. Edathy war am 18. Dezember vergangenen Jahres als Zeuge geladen. Wenige Tage zuvor hatte er exklusiv dem Magazin „Stern“ und dann, unmittelbar vor seiner Vernehmung, über die Bundespressekonferenz allen Medien seine Geschichte präsentiert. Hartmann, wegen der Geschichte im „Stern“ kurzfristig als weiterer Zeuge geladen, hatte Edathy auf der ganzen Linie widersprochen. Er habe in der Zeit seit November 2013, als die Ermittlungen gegen Edathy liefen, zwar engen Kontakt zu diesem gehalten, aber nur, weil es diesem damals sehr schlecht ging und er als innenpolitischer Sprecher eine menschliche Verantwortung für ihn empfand. Über den Stand der Ermittlungen habe er Edathy nie informiert und das auch gar nicht gekonnt, weil er nichts darüber wusste, schon gar nicht von Ziercke. Diesen habe er zwar öfter getroffen, aber über Edathy sei nie geredet worden.

So stand Aussage gegen Aussage. Weil es dann schon weit nach Mitternacht war, vertagte der 2. UA die geplante Konfrontation Edathys mit Hartmanns Darstellung auf die nächste Sitzung im neuen Jahr.

Edathy bekräftigt Darstellung  Die war vergangene Woche, mit Ziercke als erstem Zeugen, der ebenfalls Edathys Darstellung zurückwies, und eben mit Edathy, der seine Version bekräftigte und um einige Details anreicherte. Am Ende war es wieder, wenn auch nicht ganz so weit, nach Mitternacht, es stand wieder Aussage gegen Aussage, und keiner mochte sich festlegen, ob die eine oder die andere Version oder vielleicht auch keine der Wahrheit entspricht. Höchstens ließ sich sagen, wer einen überzeugenden Eindruck machte. Das war nach Aussagen aller Ausschussmitglieder Ziercke, nach SPD-Einschätzung auch Hartmann, nach Ansicht der übrigen Fraktionen, vor allem der Oppositionsvertreter, aber ebenfalls Edathy. Bei der Wahrheitsfindung hilft dies kaum weiter.

Nur sehr bedingt hilfreich sind auch Überlegungen, wer ein Motiv haben könnte, trotz Strafandrohung bei einer Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss zu lügen. Edathy könnte durch seine Aussage bei dem ab Februar anstehenden Strafprozess vor dem Landgericht Verden nichts gewinnen. Er könnte aber, was ihm insbesondere Hartmann unterstellte, aus Rache handeln, weil er sich von seiner Partei und Fraktion ungerecht behandelt fühlt. Hartmann wiederum droht, sollte Edathys Darstellung zutreffen, ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur Strafvereitelung. Das wäre sein politisches Ende, zumal er vor einem Jahr bereits in eine Drogenaffäre verwickelt war. Ein durchaus starkes Motiv für eine Falschaussage.

Ziercke schließlich drohte wegen Strafvereitelung im Amt sowie Geheimnisverrats nicht nur ein Strafverfahren, sondern als pensioniertem Beamten auch ein Disziplinarverfahren, bei dem es auch um seine Altersversorgung ginge. Das drohte freilich auch, sollte der einstige Chef des Bundeskriminalamtes der Falschaussage überführt werden.

Im Einzelnen sagte Ziercke vor dem Ausschuss, er habe Hartmann bei verschiedenen Anlässen getroffen, gelegentlich mit ihm telefoniert und sich einmal jährlich mit ihm zum Essen getroffen. Es sei dabei nie über den Fall Edathy gesprochen worden und auch nicht über den zugrunde liegenden Ermittlungskomplex „Selm“. Hartmann habe auch „niemals die rote Linie überschritten“, von ihm Informationen zu wollen, die preiszugeben eine Dienstpflichtverletzung bedeutet hätte.

Während Jörg Ziercke betonte, wie sehr er Hartmann wegen seiner Kompetenz und persönlichen Art geschätzt habe, sagte er über Sebastian Edathy, er habe diesen in schlechter Erinnerung. Als Leiter des NSU-Untersuchungsausschusses in der vergangenen Wahlperiode sei ihm dessen Arroganz und fehlende Bereitschaft, zuzuhören, aufgefallen. Er habe keine Veranlassung gehabt, „ausgerechnet diesen mir unsympathischen Menschen zu schützen“ und dafür sein Amt zu riskieren, indem er ihn über laufende Ermittlungen in Kenntnis setzt. Anders als von Edathy im Dezember dargestellt, habe er auch nicht die SPD, deren Mitglied er ist, schützen wollen. Dies wäre, argumentierte Ziercke, angesichts der ohnehin laufenden Ermittlungen auch gar nicht möglich gewesen.

In einem Fall habe die Information auch gar nicht vom BKA kommen können. Es ging um den Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover auf Aufhebung der Abgeordneten-Immunität Edathys, der dieser durch seine Mandatsniederlegung am 7. Februar 2014 unmittelbar zuvor gekommen war. Von diesem Antrag habe das BKA erst später erfahren. Nach Zierckes Einschätzung hat Edathy auch überhaupt keinen Informanten benötigt. Spätestens seit den Presseveröffentlichungen im November 2013 über Ermittlungen gegen einen kanadischen Kinderporno-Vertrieb, bei dem Edathy bestellt hatte, habe dieser wissen können, was ihn erwartet. Aber auch schon zuvor sei in einschlägigen Internet-Foren wiederholt über die von Kanada ausgehenden Ermittlungen berichtet worden.

Mit einer Aussage erschütterte Ziercke allerdings Hartmanns Glaubwürdigkeit. Der hatte im Dezember vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, Ziercke sei Gast auf seinem 50. Geburtstag gewesen, und das auf Nachfrage bekräftigt. Ziercke bestritt dies aber. Die Ausschussvorsitzende Eva Högl (SPD) warf hierzu ein, sie sei auf dem Fest gewesen und könne Zierckes Aussage bestätigen – was ihr von der Opposition den Vorwurf einbrachte, sie hätte das schon im Dezember bei Hartmanns Aussage mitteilen müssen.

Eine Unstimmigkeit auf Seiten Zierckes ergab sich, als dieser nach einem Telefonat mit dem damaligen Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer und heutigem Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, Mitte Oktober 2013 gefragt wurde. Bei seiner Anhörung vor dem Bundestags-Innenausschuss im Frühjahr 2014 hatte Ziercke ausgesagt, Oppermann habe ihm dargestellt, was er über Ermittlungen gegen Edathy erfahren habe, und er, Ziercke, habe darauf mit „ich kommentiere das nicht“ geantwortet.

Nun, vor dem Untersuchungsausschuss, wollte Ziercke die Frage zunächst nicht beantworten mit der Begründung, er wolle sich keinen Vorwurf machen lassen, wenn die Aussagen nicht wortwörtlich übereinstimmen. Von Högl darauf hingewiesen, dass er antworten müsse, bat Ziercke um Einsicht ins Protokoll des Innenausschusses. In einer kurzen nichtöffentlichen Beratung lehnte der Ausschuss das aber ab. Daraufhin sagte Ziercke aus, er habe damals auf Oppermanns Darstellung geantwortet, dass er diese nicht dementiere. Darauf hingewiesen, dass dies als Bestätigung verstanden werde, sagte Ziercke, dies sei ihm nicht bewusst gewesen.

Sebastian Edathy blieb anschließend, bei der Fortsetzung seiner im Dezember unterbrochenen Zeugenvernehmung, dabei: „Ich habe von keiner anderen Stelle, keiner anderen Person Informationen gehabt als von Michael Hartmann.“ Und Hartmann habe ihm mehrfach gesagt, dass seine Informationen von Ziercke stammten. Er könne zwar nicht ausschließen, dass ihn Hartmann hier angelogen hat. Doch es sei auffällig, dass Informationen durch Hartmann über einzelne Schritte der Staatsanwaltschaften immer erfolgten, kurz nachdem das BKA den Ermittlungsakten zufolge davon Kenntnis erlangt hatte. Zur Darstellung Hartmanns, er habe ein Alkoholproblem, bemerkte Edathy, sein Alkoholgebrauch sei „im Bundestags-Vergleich eher unterdurchschnittlich“. Anders als von Hartmann behauptet habe er mit diesem auch nie über Gesundheitsprobleme gesprochen.

Entschiedenen Einspruch erhob Edathy gegen Medienberichte, er habe über eine mögliche Einstellung seines Strafverfahrens vor dem Landgericht Verden falsche Angaben gemacht. Edathy hatte am 18. Dezember ausgesagt, der Richter habe ihm angeboten, das Verfahren gegen eine Geldauflage in mittlerer vierstelliger Höhe einzustellen. Dazu hieß es, nicht der Richter, sondern Edathys Anwalt habe einen solchen Deal vorgeschlagen. Edathy präsentierte dem U-Ausschuss nun ein Schreiben seines Anwalts, das seine Version stützen sollte.

Zeugen  Erstmals brachte Edathy potentielle Zeugen ins Spiel. So habe sich Hartmann bei einem Bekannten im Landeskriminalamt Mainz nach dem Stand der Ermittlungen in dem kanadischen Kinderporno-Komplex erkundigt, was zeige, dass es diesem nicht nur um Edathys Gesundheitsprobleme gegangen sei. Weiter sagte Edathy, er habe drei vertraute Personen laufend davon in Kenntnis gesetzt, was ihm Hartmann berichtet hatte. Er habe sich dies also nicht nachträglich ausgedacht, um der SPD zu schaden. Mehrfach bot Edathy auch seinen Rechtsanwalt als Zeugen an, der seine Aussagen bestätigen könne.

Diese Einlassungen veranlassten den Untersuchungsausschuss am Ende der Zeugenvernehmung in nichtöffentlicher Sitzung mit Edathy zu besprechen, in welchem Umfang er bereit ist, die Schweigepflicht seines Anwalts aufzuheben, sowie von ihm die Namen der genannten drei Vertrauten zu erfragen. Rechtzeitig vor der nächsten Sitzung am 28. Januar wollen sich die Obleute nun verständigen, wer dann als Zeuge helfen soll, der Wahrheit näher zu kommen.