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energie : Wettbewerb beim Sonnenstrom

Photovoltaikanlagen müssen sich Ausschreibungen für Zulagen stellen

09.02.2015
2023-11-08T12:40:19.3600Z
3 Min

Der Anspruch der Pilotausschreibungen für Solarparks, die auf die grüne Wiese gesetzt werden, sogenannte Freiflächenanlagen, ist ambitioniert: „Kosteneffizient und möglichst wettbewerbsneutral“ sollen sie laut Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sein und „den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen“. Die Auktionierung soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fortschreiben, allerdings ohne eine garantierte Einspeisevergütung. Anlagenbetreiber sollen stattdessen die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bundesweit ersteigern. Zum Zuge kommen jene, die den Sonnenstrom zum jeweils günstigsten Preis liefern können.

Nach den Planungen des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollten hierfür landwirtschaftlich genutzte Flächen als Standorte einbezogen werden, „um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen“. Der Bauernverband und das CSU-geführte Landwirtschaftsressort waren jedoch dagegen Sturm gelaufen. Ein Kompromiss sieht nun vor, dass auch 2015 keine Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen gebaut werden dürfen, es gelten die bisherigen Regelungen des EEG. Ab 2016 dürfen jedoch pro Jahr maximal zehn Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung von maximal 100 Megawatt (MW) auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden.

Abstriche gegenüber früheren Vorschlägen des Wirtschaftsministeriums gibt es nun auch beim Umfang der Ausschreibungen sowie bei der Projektgröße. Das Ausschreibungsvolumen wird auf jährlich 400 MW begrenzt, ursprünglich vorgesehen waren 600 MW. Die maximale Projektgröße liegt wie beim derzeitigen EEG bei zehn MW, die minimale Größe bei 100 Kilowatt. Im Sommer hatte das BMWi zur „Optimierung der Kosteneffizienz“ eine Projektgröße von 25 MW vorgeschlagen. Die Begrenzung kommt zum Teil Forderungen nach einer „Sicherung der Akteursvielfalt“ entgegen, wie sie unter anderem vom Bauernverband erhoben wurden. Die Branche warnte davor, dass nur noch Großinvestoren solche Parks bauen würden.

Hohe Sicherheiten Nicht aufgegriffen wurden Vorschläge des Raiffeisenverbandes nach „gesonderten Ausschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Energiegenossenschaften“. Auch Forderungen nach einer Reduzierung der Sicherheiten und Vertragsstrafen, den sogenannten Pönalen, bei Verzögerung oder Nicht-Realisierung der ausgeschriebenen Projekte kam das Wirtschaftsministerium nicht nach. Bieter müssen bei Gebotsabgabe eine Sicherheit von vier Euro pro Kilowattsunde (kWh) zuzüglich einer Gebühr hinterlegen, beim Zuschlag eine Kaution (bid bond) zur Absicherung einer Pönale in Höhe von 50 Euro/kWh. Zudem dürfen sich nur Bieter an den Auktionen beteiligen, deren Solarparkprojekte wenigstens über einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan verfügen.

Die Ausschreibungen finden in drei jährlichen Runden statt. Die erste startet am

15. April. Jeweils fünf bis acht Wochen vorher, also spätestens bis zum 10. März, muss die Ausschreibung auf der Internetseite der zuständigen Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Diese gibt den Geboten dann innerhalb von zwei Wochen den Zuschlag. In der ersten Phase der Pilotausschreibungen ist vorgesehen, dass die Bieter einmalige verdeckte Angebote abgeben, an die sie gebunden sind (pay-as-bid-Verfahren). Dies soll auch den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Die Phase der Pilotausschreibungen soll bis Ende 2017 laufen. Bis Ende 2016 soll ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden, auch um Erkenntnisse für die geplante Einführung von Auktionen für die Betreiber anderer Ökostromanlagen wie die Windkraft zu gewinnen.

Die Gretchenfrage wird sein, inwieweit die Ausschreibungen wirklich kosteneffizienter sind als die bisherige EEG-Förderung und inwieweit die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien hierdurch erreicht werden können. Der deutsche Photovoltaikmarkt jedenfalls brach bereits im vergangenen Jahr stark ein. Er lag mit einem Zubau von unter zwei Gigawatt (GW) installierter Leistung deutlich unterhalb des gesetzlich avisierten Ausbauziels von mindestens

2,5 GW.

Der Autor ist freier Journalist in Berlin.