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> Stichwort : KULTURHOHEIT DER LÄNDER UND KOMMUNEN

07.03.2016
2023-08-30T12:29:57.7200Z
1 Min

> Föderalismus Gemäß Artikel 30 Grundgesetz liegt die Verantwortung für die Bereiche Kultur und Bildung bei den Ländern. Ausnahmen sind etwa der Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Artikel 73), die Kooperationsmöglichkeiten des Bundes bei Hochschulen und Forschung (Artikel 91b) oder die Zuständigkeit des Bundes für die Hauptstadtkultur (Artikel 22).

> Kommunale Selbstverwaltung Gemeinde und Gemeindeverbände haben nach Artikel 28 Grundgesetz im Rahmen der geltenden Gesetze das Recht auf Selbstverwaltung und finanzielle Eigenverantwortung.