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Recht : Qualifikationen bei Gutachtern

21.03.2016
2023-08-30T12:29:58.7200Z
2 Min

RECHT Familienrichter treffen schicksalhafte Entscheidungen: Muss ein Kind aus der Familie genommen werden? Wird dem geschiedenen Vater der Umgang mit seinen Kindern verboten? Entscheidungsgrundlage sind oft Sachverständigen-Gutachten. An deren Qualität aber gibt es immer wieder Zweifel. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6985), mit dem dies besser werden soll, stieß in einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag vergangene Woche indes auf vielfache Kritik. Mehrere Experten bezweifelten den Nutzen, wenn das Gesetz die Grundqualifikationen von Gutachtern festschreibt, etwa einen Abschluss in Psychologie oder Medizin. Wichtiger seien Zusatzqualifikationen und einschlägige Berufserfahrung, sagte Claudio Nedden-Boeger vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die sollte man auch ins Gesetz schreiben.

Die Psychologin und Rechtsanwältin Anja Kannegießer äußerte wie andere in der Runde Bedenken gegen die vorgesehenen Abgabefristen für Gutachten. Es sei jetzt schon schwierig, qualifizierte Sachverständige zu finden, die in angemessener Zeit Gutachten erstellen. Auf breite Ablehnung stieß auch ein Passus, nach dem bei Überschreiten der Abgabefrist ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro droht. Dies "verringert die Bereitschaft, für ein Gericht tätig zu werden", warnte der Amtsgerichtsdirektor Harald Müller.

Eva Becker vom Deutschen Anwaltsverein forderte, bei der Qualifizierung aller Verfahrensbeteiligten anzusetzen, nicht nur bei den Sachverständigen. Dass von Jugendrichtern und von Richtern in Insolvenzverfahren besondere Qualifikationen verlangt werden, nicht aber von Familienrichtern, die über die Zukunft von Kindern entscheiden, wurde in der Experten-Anhörung mehrfach kritisiert. Der Familienrichter Stefan Heilmann forderte, sowohl die Eingangsvoraussetzungen für die Tätigkeit als Familienrichter als auch eine Fortbildungsverpflichtung im Gesetz festzuschreiben.