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Untersuchungsausschuss : Vier Finanzminister als Zeugen

21.03.2016
2023-08-30T12:29:58.7200Z
2 Min

Der zur Aufklärung der sogenannten Cum/Ex-Geschäfte eingesetzte 4. Untersuchungsausschuss ist am Donnerstag zu seiner 3. Sitzung zusammengetreten. Dabei wurden weitere Beweisbeschlüsse gefasst und das weitere Vorgehen festgelegt. Unter Leitung seines Vorsitzenden Hans-Ulrich Krüger (SPD) beriet das Gremium in nichtöffentlicher Sitzung unter anderem über die Ausschussdrucksachen 18(30)88 bis 18(30)92. Für den 14. April wurde eine öffentliche Anhörung mit mehreren Sachverständigen terminiert, die die Vorgänge erklären und bewerten sollen.

Zuvor hatte der Ausschuss, der die Ursachen der Entstehung der seit 1999 getätigten sogenannten Cum/Ex-Geschäfte und deren Entwicklung untersuchen soll, bereits über 70 Beweisbeschlüsse gefasst. So sollen im Lauf der Untersuchungen 27 Zeugen gehört werden: darunter die ehemaligen Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine (damals SPD), Hans Eichel, Peer Steinbrück (beide SPD) und der aktuelle Amtsinhaber Wolfgang Schäuble (CDU), 14 Staatssekretäre, der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, Felix Hufeld, dessen Amtsvorgänger/innen Jochen Sanio und Elke König, der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), Eberhard Petersen, und die ehemaligen Präsidenten des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Rolf-E. Breuer und Klaus-Peter Müller. Darüber hinaus beschloss der Ausschuss die Beiziehung aller mit dem Untersuchungsauftrag in Zusammenhang stehenden Akten und Unterlagen des Bundeskanzleramtes, des Bundesrates, der Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Justiz, der Bundesbank, des BdB, des BZSt und der BaFin. Die Finanz- und Justizbehörden der Länder wurden gebeten, den Ausschuss über Verfahren im Zusammenhang mit den Cum/Ex-Geschäften zu informieren. Gleichzeitig wurden alle Angeschriebenen ersucht, keine Unterlagen zu diesen Deals zu löschen oder zu vernichten, auch wenn dies nach gesetzlichen Fristen geboten wäre.

Bei diesen Aktiengeschäften mit (cum) und ohne (ex) Dividende wurde um den Zeitraum der Dividendenauszahlung herum eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mittels komplexer Mechanismen mehrfach erstattet. 2012 war diese Praxis unterbunden worden. Der gegebenenfalls eingetretene Schaden für den Fiskus wird auf etwa zwölf Milliarden Euro geschätzt. Der auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingesetzte Ausschuss soll klären, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung für die nicht schon früher erfolgte Unterbindung der Cum/Ex-Geschäfte trug. mwo