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ARBEIT : Bestimmte Beitragszahler gehen leer aus

Anhörung zur Zukunft der Arbeitslosenversicherung

18.04.2016
2023-08-30T12:29:59.7200Z
2 Min

Die Vorschläge von Grünen und Linken zur Reform der Arbeitslosenversicherung stoßen bei Experten auf ein geteiltes Echo. Das ergab eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales in der vergangenen Woche, in deren Mittelpunkt zwei Anträge der Oppositionsfraktionen standen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (18/5386) unter anderem, schon nach viermonatiger Beitragszeit einen zweimonatigen Bezug von Arbeitslosengeld zu gewähren. Die Linke plädiert in ihrem Antrag (18/7425) unter anderem dafür, die Rahmenfrist, innerhalb derer Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Hintergrund ist, dass vor allem kurzzeitig Beschäftigte trotz Beitragszahlungen an die Versicherung in Zeiten der Arbeitslosigkeit keine Leistungen bekommen, weil sie die nötigen Fristen oft nicht erfüllen können.

Unterstützt wurde die Vorschläge von Gerhard Bosch, Professor für Arbeitssoziologie an der Universität Duisburg-Essen. Die hohe Zahl befristeter Verträge bei Jugendlichen und deren fehlende soziale Absicherung zeigten, dass es sich hier um eine "massive Problemlage" handele, sagte Bosch. Bojana Markovic vom Verein für öffentliche und private Fürsorge betonte, es sei nötig, die Zugangshürden zur Arbeitslosenversicherung zu senken, um deren Bedeutungsverlust entgegenzuwirken. Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer Bremen sprach sich für verkürzte Anwartschaftszeiten und eine längere Bezugsdauer von ALG I aus. Die Arbeitslosenversicherung müsse eine Statussicherung auf niedrigem Niveau ermöglichen, forderte er. Viele Arbeitslose könnten mit dem ALG I kein existenzsicherndes Einkommen mehr erreichen, sagte DGB-Vertreter Johannes Jakob.

Kritik an den Anträgen kam von Arbeitgebern. Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks betonte, dass die Vorschläge mit einer massiven Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten und deutlich höheren Kosten verbunden wären. Laut Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände würden verkürzte Beitragszeiten Fehlanreize zu kurzzeitigen Beschäftigungen setzen und dadurch Diskontinuität in den Erwerbsverläufen eher noch stärken. Auf die finanziellen Mehrkosten verwies Manfred Schnitzler von der Bundesagentur für Arbeit. So würde eine verlängerte Rahmenfrist von drei Jahren bei gleichzeitiger Reduzierung der Anwartschaftszeiten auf vier Monate die Arbeitslosenversicherung mit 1,3 Milliarden Euro jährlich belasten, rechnete Schnitzler vor.