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> Stichwort : EU-Handelspolitik und Beteiligung des Bundestages

02.05.2016
2023-08-30T12:30:00.7200Z
1 Min

> Gemischte Abkommen Für die Handelspolitik ist die EU zuständig, Übereinkünfte mit Drittländern darf sie allein abschließen. Die Freihandelsabkommen mit Afrika hat sie jedoch als gemischte Abkommen eingestuft. Das heißt, dass Teile davon in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

> Bundestag Die Bundesregierung hält auch die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) für gemischte Abkommen. Strittig ist, ob und in welchem Maße der Bundestag solchen gemischten Freihandelsabkommen zustimmen muss.