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RECHT : Ja zum »Nein heißt Nein«

Koalition und Opposition wollen Regierungsentwurf zum Sexualstrafrecht nachbessern

02.05.2016
2023-08-30T12:30:00.7200Z
4 Min

Viele Menschen in Deutschland waren Anfang dieses Jahres fassungslos. Erst darüber, was in der Silvesternacht in Köln passiert war. Dann darüber, dass viele der dort geschehenen Übergriffe offenbar nicht einmal strafbar waren. Denn das Sexualstrafrecht erfasst "Grapschen" im Intimbereich nicht, solange es oberhalb der Kleidung erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt befassten sich die Fachpolitiker im Bundestag längst mit noch gravierenderen Schutzlücken im Sexualstrafrecht: Vergewaltigungen, die nicht also solche geahndet wurden, weil nach Einschätzung von Staatsanwälten und Richtern die im Gesetz festgeschriebenen Tatmerkmale nicht erfüllt waren. Zwei Gesetzentwürfe der Grünen (18/5384) und der Linken (18/7719), um diese Schutzlücken zu schließen, lagen da bereits auf dem Tisch, ebenso ein Referentenentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), der darauf wartete, vom Kabinett verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet zu werden. Vergangene Woche war das so weit - und die Fachleute im Parlament längst ein Stück weiter.

Quer durch die Fraktionen waren sich alle Redner einig, dass der Gesetzentwurf (18/8210) der Regierung dringend nachgebessert werden muss. Dieser versucht die Schutzlücken dadurch zu schließen, dass den bestehenden Kriterien, nach denen eine sexuelle Handlung strafbar ist, weitere hinzugefügt werden (siehe unten). "Das reicht nicht aus, das ist zu wenig", kritisierte Ulle Schauws (Grüne) dieses Vorgehen in der Plenardebatte am Donnerstag, Das sahen viele Abgeordnete, auch aus der Koalition, ähnlich. Der Gesetzentwurf von Maas stelle weiter auf die Frage ab, warum das Opfer keinen Widerstand geleistet hat. Damit, befand Schauws, werde der Wille der Frau noch immer nicht respektiert.

Maas bekundete eingangs, dass er selbst noch weitergehende Reformen des Sexualstrafrechts anstrebe. Eine von ihm eingesetzte Expertenkommission solle dazu bis zum Sommer Vorschläge erarbeiten. Die erkannten Schutzlücken seien aber so eklatant, dass sie schon jetzt geschlossen werden müssten. Doch sämtliche nachfolgenden Redner machten deutlich, dass sie bereits im jetzt angelaufenen Gesetzgebungsverfahren eine weitergehende Reform wünschten. Eine, die vom Grundsatz "Nein heißt Nein" geleitet wird.

Dieser sei eine banale Selbstverständlichkeit, merkte Halina Wawzyniak (Linke) an. Sie gelte aber nicht im jetzigen Sexualstrafrecht, und daran ändere auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung nichts. Er löse einen Teil des Problems, aber nicht das Problem selbst. Dieses machten sämtliche Redner darin aus, dass das Opfer vor Gericht darlegen muss, warum es den Übergriff nicht verhindern konnte. Die Lösung sei eine Formulierung wie im Gesetzentwurf der Linken, nach dem jede sexuelle Handlungen "gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person" strafbar ist, sagte Wawzyniak. Das manchmal zu hörende Gegenargument, nicht jedes Nein sei ernst gemeint, nannte sie absurd. Nach geltendem Recht mache sich strafbar, wer "gegen den Willen des Berechtigten ein Kraftfahrzeug in Gebrauch nimmt".

Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker hieb in dieselbe Kerbe. Niemand habe das Recht, "sich über den entgegengesetzten Willen des anderen hinwegzusetzen". Die Kriminalpolizei rate sogar, sich nicht zu wehren, um es nicht noch schlimmer zu machen. Dann könne man es nicht zum Kriterium einer strafbaren Vergewaltigung machen, dass das Opfer sich gewehrt hat. Winkelmeier-Becker setzte sich auch dafür ein, bisher straflose Formen des "Grapschens" bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Straftat zu machen - auch das so ein Punkt, in dem über alle parteipolitischen Gräben hinweg Einigkeit herrschte. Eine Lösung müsse es auch für solche Fälle geben, in denen, wie in Köln geschehen, Taten aus der Menge heraus begangen werden und die konkrete Tat eines Einzelnen schwer nachweisbar sei.

Ihr Fraktionskollege Alexander Hoffmann (CSU) ergänzte, wenn der Nachweis der Teilnahme an einer Schlägerei zur Strafbarkeit genüge, müsse dies auch für sexuelle Übergriffe aus einer Gruppe heraus gelten. Hoffmann kritisierte im Übrigen die Absicht im Gesetzentwurf der Linken, Exhibitionismus von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Es gebe "keinen Grund, Exhibitionismus nicht genauso zu bestrafen wie zu schnelles Fahren".

Zweifel an der Union Für die Aufnahme des "Nein heißt Nein" in das Gesetz sprach sich auch Eva Högl (SPD) aus. "Wir nehmen jetzt die Chance wahr, den guten Gesetzentwurf noch nachzubessern", versteckte sie die Forderung in ein Lob in Richtung des Justizministers. Jede nicht einvernehmliche Form sexuellen Handelns solle unter Strafe gestellt werden.

Högls Fraktionskollege Johannes Fechner kritisierte aber das Kanzleramt dafür, den Entwurf von Maas mehr als ein halbes Jahr zurückgehalten zu haben. Auch bezweifelte Fechner, ob die Rednerinnen und Redner von CDU und CSU wirklich für ihre Fraktion sprechen. Vom Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und seinem Stellvertreter Thomas Strobl habe er die klare Antwort erhalten: "Nein bleibt Nein gibt es mit der Union nicht."

Der Rechtsausschuss des Bundestages, der die Entwürfe federführend beraten wird, steht dafür bereits in den Startlöchern. Für den 1. Juni ist eine öffentliche Anhörung anberaumt.