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RECHT : Angriffskrieg soll künftig strafbar sein

13.06.2016
2023-08-30T12:30:02.7200Z
1 Min

"Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." So soll es nach dem Willen der Bundesregierung bald im deutschen Völkerstrafgesetzbuch stehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/8621) hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag an die Ausschüsse überwiesen. Strafbar soll danach auch die Planung, Vorbereitung und Einleitung eines Angriffskrieges sein.

Die Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hatten sich 2010 auf eine Definition des Tatbestands der Aggression geeinigt. Der Entwurf soll diesen Beschluss umsetzen. Er folgt dem Grundsatz, wonach die einzelnen Staaten völkerrechtliche Verbrechen zu verfolgen haben und der IStGH nur tätig wird, wenn ein Staat diese Aufgabe nicht ernsthaft wahrnimmt.

Die Opposition kritisierte, dass damit das sonst im Völkerstrafrecht geltende Weltrechtsprinzip eingeschränkt werde und nur von Deutschen verübte oder gegen Deutschland gerichtete Taten erfasst würden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Christian Lange (SPD), begründete dies mit "den Bedürfnissen der Praxis". Der Generalbundesanwalt solle nicht vor unlösbaren Aufgaben gestellt werden. Katja Keul (Grüne) und Patrick Sensburg (CDU) regten an, auch "nichtstaatliche Akteure" wie Terrormilizen in die Strafdrohung einzubeziehen.