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UMWELT : Frühere Begleitung

Endlagergremium soll schneller eingesetzt werden

13.06.2016
2023-08-30T12:30:03.7200Z
2 Min

Das sogenannte Nationale Begleitgremium für die Endlager-Suche soll früher als bisher geplant seine Arbeit aufnehmen. Ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8704) zur Änderung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) sieht vor, das Gremium bereits "unmittelbar nach Abgabe des Kommissionsberichts" der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) einzusetzen. Bisher ist im StandAG festgelegt, dass das Begleitgremium erst nach der Evaluierung des StandAG eingesetzt wird. Die Evaluierung des Gesetzes soll durch den Bundestag auf Grundlage des Kommissions-Berichtes erfolgen, der Ende Juni vorliegen soll. Der Gesetzentwurf wurde vergangenen Donnerstag im vereinfachten Verfahren an die Ausschüsse überwiesen.

Zur Begründung führt der Gesetzentwurf an, dass zwischen Abgabe des Berichts und dem Inkrafttreten des dann evaluierten StandAG einer "Beteiligungs-Lücke" zu entstehen drohe. Mit der früheren Einsetzung des Gremiums soll unter anderem ein "Fadenriss in der gesellschaftlichen Begleitung" und ein Abreißen des gesellschaftlichen Dialoges verhindert werden. Das Gremium soll später als zentrale Aufgabe die Standortsuche und insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung begleiten.

In der Brücken-Phase sollen dem Gremium laut Entwurf neun Mitglieder angehören. Sechs Mitglieder sollen "gesellschaftlich hohes Ansehen genießen" und je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat vorgeschlagen werden. Zudem sollen dem Gremium zwei Bürger sowie ein Vertreter der "jungen Generation" angehören. Bürger und Jugend-Vertreter sollen durch das "erprobte Prinzip der Planungszellen" bestimmt werden. Eine erweiterte Besetzung des Gremiums soll durch die Evaluierung festgelegt werden. In der Begründung wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass der Entwurf "Grundpfeiler für Ausgestaltung des Nationalen Begleitgremiums" festlege, aber die Ausgestaltung noch nicht abschließend sei.