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MINDESTLOHN : Drei Fraktionen sind sich einig

Ausnahme für Langzeitarbeitslose kritisiert

27.06.2016
2023-08-30T12:30:03.7200Z
2 Min

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag in der vergangenen Woche einen Antrag (18/4183) der Fraktion Die Linke für eine Korrektur des Mindestlohngesetzes abgelehnt. Damit wollte die Fraktion erreichen, den Missbrauch des Gesetzes besser zu verhindern. Unter anderem sollte das Gesetz so verändert werden, dass der Mindestlohn (derzeit 8,50 Euro pro Stunde) dem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge entspricht. Darüber hinausgehende Entgeltbestandteile, wie Urlaubsgeld oder ein zusätzliches Monatsgehalt, sollten neben dem Mindestlohn zu zahlen sein. Aufwendungsersatzleistungen und jährliche Einmalzahlungen sollten nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, schreibt die Linke.

Ein weiterer Linken-Antrag (18/8864) wurde zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Darin fordern die Abgeordneten, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Arbeitsaufnahme nicht mehr vom Mindestlohn auszunehmen. Die Abgeordneten kritisieren diese Regelung unter Bezug auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) als wirkungslos.

Klaus Ernst (Die Linke) betonte: "Es muss definiert werden, was der Mindestlohn ist. Das hat die Bundesregierung versäumt und nun haben wir den Salat." Es dürfe nicht sein, dass Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden. "Wir haben keinen Mindestlohn, sondern einen Mangellohn", stellte er fest.

Carsten Linnemann (CDU) bezog sich in seiner Rede nicht auf die vorliegenden Anträge. Er sprach sich für eine bessere Informationspolitik hinsichtlich der betrieblichen Praktika aus, deren Zahl sich nach Einführung des Mindestlohns reduziert habe. "Hier müssen wir den Firmen Unsicherheiten nehmen und bürokratische Hindernisse abbauen", sagte er.

Brigitte Pothmer (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete die Langzeitarbeitslosen als das "Bauernopfer des Mindestlohns", das die SPD auf dem "Altar des Koalitionsfriedens" geopfert habe. Der Evaluationsbericht des IAB habe der Sonderregel für Langzeitarbeitslose ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt und es sei Zeit, diese sofort abzuschaffen, so Pothmer.

Katja Mast (SPD) räumte ein, dass die Ausnahmeregel für Langzeitarbeitslose ihr Ziel verfehle, Menschen in Arbeit zu bringen. "Aus Sicht der SPD-Fraktion kann sie abgeschafft werden", erklärte sie. Es gebe zudem eine viel bessere Fördermethode, nämlich den Eingliederungszuschuss. Zum jüngsten Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, sagte sie: "Das Urteil beunruhigt uns alle, weil wir glauben, dass auch das 13. Monatsgehalt künftig auf den Mindestlohn angerechnet werden kann."

In dieser Woche wird die Mindestlohn-Kommission, wie vom Gesetz vorgeschrieben, erstmals über eine Erhöhung des Mindestlohns entscheiden.