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Flüchtlinge II : Nachbesserung gefordert

Integrationsgesetz im Experten-Disput

27.06.2016
2023-08-30T12:30:03.7200Z
2 Min

Der von der Großen Koalition vorgelegte Entwurf eines Integrationsgesetzes (18/8615) stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. Das wurde vergangene Woche bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich.

Dem Koalitionsentwurf zufolge sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - mit Ausnahme von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten - zusätzliche Arbeitsgelegenheiten mit Bundesmitteln geschaffen werden. Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete sollen außerdem leichter eine Berufsausbildung absolvieren können. Zugleich möchten Union und SPD die Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtling an Integrationsleistungen wie "hinreichende Sprachkenntnisse" knüpfen sowie eine Wohnsitzzuweisung einführen.

Ursula Gräfin Praschma vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichtete von einem "beispiellosen Andrang" auf die Integrationskurse seit deren Öffnung für Asylsuchende im Oktober 2015. Dies zeige eine hohe Eigenmotivation der Geflüchteten. Das Prinzip "Fördern und Fordern", nach dem Flüchtlinge zu einer Teilnahme am Sprachkurs verpflichtet werden können, sei dennoch richtig.

Auch die kommunalen Spitzenverbände befürworteten das Gesetzesvorhaben, das mit der Wohnsitzauflage und der Stärkung des Spracherwerbs einige ihrer zentralen Forderungen beinhalte. Irene Vorholz (Deutscher Landkreistag) und Helmut Fogt (Deutscher Städtetag) kritisierten jedoch die reduzierte Aufwandsentschädigung für Flüchtlinge, die eine Arbeitsgelegenheit wahrnehmen.

Carmen Bârsan von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte den Ansatz des Gesetzesvorhabens. Er gehe aber an einigen Stellen nicht weit genug. So sollten geduldeten Flüchtlingen nicht erst ab 2018, sondern ab sofort Förderinstrumente der Berufsausbildung zur Verfügung stehen. Die vorgesehene Meldepflicht bei Ausbildungsabbruch sei richtig, dürfe aber nicht dem Ausbildungsbetrieb aufgebürdet werden.

Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) forderte, der Abbruch einer Ausbildung dürfe nicht automatisch zur Ausweisung eines Flüchtlings führen. Bedenken äußerte sie gegenüber der geplanten Schaffung von 100.000 Arbeitsgelegenheiten, die in Konkurrenz zu regulären Beschäftigungsverhältnissen treten könnten. Kritisch betrachtet der DGB nach ihren Worten zudem die Wohnsitzauflage sowie die Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs.

Petra Zwickert von der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband kritisierte, der Gesetzentwurf unterstelle Flüchtlingen einen mangelnden Integrationswillen.