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RECHT : »Erstaunlich ungeklärt«

Der Bundestag hat nach Ansicht von Experten auch bei gemischten EU-Abkommen mitzuentscheiden

18.01.2016
2023-11-08T12:41:31.3600Z
3 Min

Dem Bundestag könnte eine Kraftprobe mit der Bundesregierung bevorstehen. Sechs Sachverständige waren in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses vergangene Woche einhellig der Ansicht, dass das deutsche Parlament über europäische Verträge wie das transatlantische Handelsabkommen TTIP mitentscheiden sollte. Sie kamen damit, wenn auch auf teilweise unterschiedlichen Argumentationssträngen, zu einem anderen Ergebnis als das Bundesjustizministerium. Dieses hatte in einer von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erbetenen Stellungnahme kein Mitentscheidungsrecht des nationalen Parlaments bei sogenannten gemischten Abkommen der Europäischen Union gesehen.

Stellungnahme erbeten Gemischte Abkommen der EU fallen auch in den Kompetenzbereich der einzelnen Mitgliedsstaaten. So etwa das derzeit zwischen den USA und der EU verhandelte TTIP-Abkommen und das Handelsabkommen CETA mit Kanada sowie ein zur Entscheidung anstehendes Wirtschaftsabkommen mit Westafrika. Letzteres hatte Lammert veranlasst, Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) um die Stellungnahme zu bitten. Als Reaktion auf dessen Antwort baten Lammert und der Ältestenrat des Bundestages die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), um eine Expertenanhörung. Dort nun nannte der Kieler Rechtswissenschaftler Andreas von Arnauld die verfassungsrechtlichen Fragen in dem Zusammenhang "erstaunlich ungeklärt". Es gebe eine einzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu, nämlich von 1952 zum deutsch-französischen Freundschaftsabkommen. Allerdings wies Arnauld auf die seitdem völlig veränderten Bedingungen hin. Der Heidelberger Staatsrechtler Bernd Grzeszick wertete die Entscheidung daher als "überholt".

Gegen eine Beteiligung des Bundestages spricht, dass Deutschland mit Zustimmung des Parlaments Kompetenzen zum Abschluss internationaler Handelsabkommen an die EU übertragen hat. Die Frage ist allerdings, ob diese Übertragung auch noch wirksam ist, wenn Teile des Abkommens nationale Kompetenzen betreffen. Der Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen verwies darauf, dass es bei Vertragsverletzungen zu Schiedsgerichtsverfahren kommen könnte, die sich dann gegen einen einzelnen Mitgliedsstaat richteten. Herdegen nannte daher die in solchen Abkommen vorgesehenen Schiedsgerichte als einen Punkt, der "auf jeden Fall" eine Bundestagsbeteiligung rechtfertige. Der Bonner Rechtswissenschaftler Rudolf Dolzer verwies darauf, dass die Parlamente im Fall von TTIP, "ganz anders als der US-Kongress", bisher kaum Informationen erhielten. "Die weitgehende Abschottung des deutschen Parlaments im Verhandlungsprozess muss eine weitgehende Einbeziehung im Entscheidungsprozess nach sich ziehen", folgerte Dolzer.

Restkompetenz Die entscheidende Rolle bei der Entscheidungsfindung spielt Artikel 59 des Grundgesetzes. Hier heißt es, dass "Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln", der parlamentarischen Zustimmung bedürften. Anders ist es danach bei Verwaltungsabkommen. Der Bielefelder Europarechtsexperte Franz C. Mayer setzte sich mit der Argumentation des Justizministeriums auseinander, wonach das Abkommen mit Westafrika nicht die Voraussetzungen nach Artikel 59 erfülle, und entgegnete: "Wenn Bundestag und Bundesregierung darüber streiten, dann ist es politisch." Zu einem ähnlichen Schluss kam der Berliner Verfassungsrechtler Christoph Möllers. Es könne "nicht zu viel, sondern höchstens zu wenig Bundestagsbeteiligung" geben. Eindeutig war auch die Antwort der Sachverständigen auf die Frage des SPD-Abgeordneten Sascha Raabe, wie der Bundestag damit umgehen solle, wenn das Kabinett ein gemischtes Abkommen ohne Parlamentsvotum ratifizieren wolle. Wenn der Bundestag sich für zuständig halte, dann "muss er in der Lage sein, sich durchzusetzen", forderte Möllers. Sein Kollege Mayer ergänzte, wenn die Bundesregierung damit ein Problem hätte, könnte sie Verfassungsklage einreichen.

Der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt fragte mit Blick auf den EU-Vertrag von Lissabon: "Wir haben Kompetenzen an die EU abgetreten. Wenn wir jetzt den Fuß in die Tür kriegen, hebelt das nicht Lissabon zu Teilen wieder aus?" Herdegen antwortete, mit Lissabon seien "bewusst nicht alle Außenkompetenzen vergemeinschaftet" worden, es blieben "Restkompetenzen der Mitgliedsstaaten". Allerdings werde die Kompetenzteilung, wie Arnauld ergänzte, "bei gemischten Abkommen wieder irgendwie verwischt". Die Experten waren sich einig, dass dies ein Mitentscheidungsrecht der Mitgliedsstaaten zur Folge hat. Wie das ausgestaltet werde, sagte Herdegen, sei "jedem Mitgliedsstaat überlassen".

Nach der Anhörung erklärte Künast, die Obleute der Fraktionen wollten nun rasch über die Schlussfolgerungen beraten. Diese sollen dann an Lammert übermittelt werden.