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TERRORISMUS : Ein spektakulärer Fall und viele offene Fragen

Abgeordnete beraten über die Justizpannen im Fall des mutmaßlichen syrischen Terroristen Al-Bakr. Lob für Geheimdienstarbeit

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
3 Min

Der spektakuläre Fall Dschaber al-Bakr hat in der vergangenen Woche auch den Innen- und den Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigt. Die Abgeordneten befassten sich mit der Pannenserie rund um die Verhaftung des mutmaßlichen Terroristen, der einen Anschlag geplant hatte und sich dann in einem Leipziger Gefängnis das Leben nahm. Im Rechtsausschuss erläuterte Generalbundesanwalt Peter Frank, dass auch bei dem Vorwurf der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Straftaten die Landesbehörden für die Ermittlungen zuständig seien. Bei "besonderer Bedeutung" könne der Generalbundesanwalt den Fall an sich ziehen, dafür sei allerdings ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs nötig. Frank betonte, er hätte die Ermittlungen übernommen, sobald die erforderlichen gerichtsverwertbaren Erkenntnisse vorhanden gewesen wären.

Neben der Debatte über die behördliche Zuständigkeit wurde auch kritisiert, dass der Syrer nach der Verhaftung in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt geblieben war. Dies, sagte Frank, sei gängige Praxis. Inzwischen hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gegen die Einrichtung spezieller Gefängnisse ausgesprochen. Der Strafvollzug sei Ländersache.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl betonte am Freitag im Bundestag, es habe im Rechts- und Innenausschuss "viel Anlass für Kritik" an Polizei und Strafvollzug in Sachsen gegeben. "Dort sind Fehler gemacht worden", betonte Högl. Der Fall in Sachsen gebe aber nicht nur Anlass für Kritik, da dort ja auch "ein Anschlag verhindert werden" konnte. Das sei "das Entscheidende, bei aller Dramatik des weiteren Verlaufs".

Lob für Geheimdienste Natürlich hätte der Suizid Al-Bakrs verhindert werden müssen, doch zeige der Fall auch, dass die Nachrichtendienste "ganz hervorragend gearbeitet" hätten, sagte Högl weiter. So habe die Kooperation mit den ausländischen Diensten ebenso funktioniert wie die "Weitergabe der Informationen zwischen ausländischen Diensten, Bund und Land" sowie die Verarbeitung und Konkretisierung der Information und "letztendlich auch die Zusammenarbeit mit der Polizei".

Auch der CDU-Abgeordnete Armin Schuster sprach mit Blick auf die Nachrichtendienste von einer "tadellosen Leistung im Fall Al-Bakr". Dabei sei dergleichen "nicht einmalig - sowas passiert sehr oft".

In Sachsen soll nun eine unabhängige Expertenkommission aufklären, was im Fall Al-Bakr schiefgegangen ist. Das vierköpfige Gremium unter Vorsitz des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht, Herbert Landau, soll auch Empfehlungen für die künftige Arbeit der sächsischen Behörden geben und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene untersuchen.

Offen ist, ob die jüngsten Justizpannen Auswirkungen auf die sächsische Landesregierung haben. Nach dem Tod Al-Bakrs waren vor allem Ministerpräsident Stanislaw Tillich und sein Justizminister Sebastian Gemkow (beide CDU) in Erklärungsnot geraten. Unter den schwarz-roten Koalitionspartnern, die seit 2014 gemeinsam regieren, gibt es nun Krach, nachdem der stellvertretende Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) in einem Interview im Zusammenhang mit dem Fall Al-Bakr von einem "qualitativen Problem in den Führungsebenen" und einer "inakzeptablen Laissez-faire-Haltung" gegenüber demokratischen Grundprinzipien bei Polizei und Ordnungsbehörden gesprochen hat. Die CDU in Sachsen warf ihm daraufhin vor, sich "zum Kronzeugen für das Sachsen-Bashing" zu machen.

Sachsen ist in den vergangenen Monaten wiederholt in die Kritik geraten, weil Flüchtlinge angegriffen wurden und rassistische Pöbeleien bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit nicht unterbunden wurden. Die seit zwei Jahren stattfindenden Aufmärsche der islamkritischen Pegida-Bewegung haben insbesondere auch das Image der Landeshauptstadt Dresden schwer beschädigt.