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Haushalt : 200 Millionen Euro mehr

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will das Regionalisierungsgesetz ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/9981) vorgelegt. Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes, der vor allem zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verwendet werden soll, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Diese finanzielle Unterstützung soll noch in diesem Jahr von acht Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöht werden. Ab 2017 bis 2031 soll dieser Betrag jährlich um 1,8 Prozent steigen. Laut Gesetzentwurf soll die Verteilung des Betrages in Höhe von acht Milliarden Euro auf alle Bundesländer nach Festlegung des Kieler Schlüssels erfolgen.

Zur Kompensation der Länder, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, wird 2016 ein Betrag von 200 Millionen Euro mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Diese Beträge sollen mit 1,8 Prozent über den Gesamtzeitraum dynamisiert werden.

Für den Bundeshaushalt würden sich durch das geänderte Regionalisierungsgesetz bis zum Jahr 2031 zusätzliche Belastungen in Höhe von insgesamt 3,67 Milliarden Euro ergeben.

Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.