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BERICHT : Verhütung von Folter

Opposition für mehr Kontrollbesuche in Haftanstalten

14.11.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
2 Min

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat im Jahre 2015 insgesamt 41 Einrichtungen wie Polizeiinspektionen und -reviere, Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten, Alten- und Pflegeheime und psychiatrische Einrichtungen besucht. Wie aus dem als Unterrichtung (18/8966) vorliegenden "Jahresbericht 2015 der Bundesstelle und der Länderkommission" hervorgeht, gebe es in Dienststellen auf Bundes- wie auf Länderebene in verschiedenen Fällen Verbesserungsmöglichkeiten zur Wahrung menschenwürdiger Unterbringungsbedingungen. Als Beispiele nennt der Bericht die nicht hinreichend geschützte Intimsphäre durch Türspione, Videoüberwachung und nicht abtrennbare Duschbereiche sowie die grundsätzliche vollständige Entkleidung bei der Durchsuchung bei der Aufnahme in einigen Einrichtungen.

Die mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vergangene Woche angenommene Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses wertet den Bericht als "insgesamt positive Bilanz". Die Opposition hingegen bemängelte in den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen eine nach wie vor unzureichende finanzielle Ausstattung der Nationalen Stelle (18/10217). Bernd Fabritius (CSU) argumentierte, dass es in Deutschland zwar keine Folter gebe, jedoch Dinge verbessert werden könnten, "bei denen der Begriff 'Folter' eher verwunderlich anmutet". Gleichwohl sei klar, dass eine Haft im Gefängnis als Strafe gedacht sei. "Mit einem Hotelaufenthalt braucht sie nicht verglichen zu werden." Frank Schwabe (SPD) wies auf "Situationen und Missstände" hin, die nicht mit der Menschenwürde vereinbar seien. "Deshalb müssen wir darauf achten, dass auch wir selbst jene menschenrechtlichen Standards einhalten, die wir von anderen fordern." Schwabe nannte die Erhöhung des Budgets für die Nationale Stelle auf 540.000 Euro "gut" aber nicht ausreichend.

Omid Nouripour (Grüne) verwies auf die Kritik der Vereinten Nationen an dieser "mangelhaften Ausstattung" - ein "wiederkehrendes Armutszeugnis für die Bundesregierung". Es sei klar, dass die Nationale Stelle ihre Arbeit "nicht einmal ansatzweise" erfüllen könne. Annette Groth (Die Linke) rechnete dies konkret vor: In den Zuständigkeitsbereich der Nationalen Stelle und der Länderkommission fielen 280 Gewahrsameinrichtungen der Bundeswehr, 184 Justizvollzugsanstalten, 1.270 Dienststellen der Landespolizeien 550 psychiatrische Fachabteilungen in Krankenhäusern, sowie knapp 11.000 Alten- und Pflegeheime, in denen freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt würden.