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GRUNDSICHERUNG : Anspruch nach fünf Jahren

EU-Bürger sollen Wartezeit erfüllen

14.11.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung möchte den Anspruch ausländischer Personen, insbesondere von EU-Bürgern, auf Grundsicherungsleistungen einschränken. Künftig soll gelten: Wer nicht in Deutschland arbeitet, selbständig ist oder einen Leistungsanspruch aufgrund vorheriger Arbeit erworben hat, dem stehen innerhalb der ersten fünf Jahre seines Aufenthaltes hierzulande keine dauerhaften Leistungen nach dem Zweiten (Hartz IV) oder Zwölften (Sozialhilfe) Sozialgesetzbuch zu.

Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/10211) vorgelegt, über den der Bundestag in der vergangenen Woche erstmals beraten hat. Er stellt klar, welche Personengruppen künftig von Leistungen nach SGB II und SGB XII ausgeschlossen sein sollen. Hilfebedürftige Ausländer sollen jedoch im Zeitraum bis zur Ausreise für einen Monat eine Überbrückungsleistung für Ernährung und Unterkunft erhalten sowie die Kosten für die Rückreise erstattet bekommen können.

Anette Kramme (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wehrte sich gegen den Vorwurf, das Gesetz atme den Geist der Kleinstaaterei. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit werde keineswegs eingeschränkt und sei auch nicht unerwünscht. Man dürfe aber keinen Anreiz für Armutsmigration setzen, sondern müsse gute Sozialstandards europaweit durchsetzen, sagte sie.

Martin Pätzold (CDU) bezeichnete den Entwurf als "sozial sehr abgewogen". Geklärt werden müsse aber noch, wie man mit EU-Bürgern umgehe, die als Selbstständige nach Deutschland kommen.

Auch Dagmar Schmidt (SPD) bekannte sich, wie Kramme und Pätzold, zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese sei aber daran gebunden, dass man seinen Lebensunterhalt selbst gewährleisten könne. Es gebe aber noch offene Fragen, etwa, wie man mit Härtefällen umgehe, wenn zum Beispiel die Fünf-Jahres-Frist kurzzeitig unterbrochen wurde, sagte Schmidt.

Deutliche Kritik kam dagegen von den Oppositionsfraktionen. Sabine Zimmermann (Die Linke) betonte, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gelte für alle Menschen, die in Deutschland leben. Die Bundesregierung opfere mit dem Entwurf jedoch dieses Grundrecht und bediene alte Vorurteile.

Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, ein soziales Europa sei dringender denn je. Der Gesetzentwurf sende jedoch ein "völlig falsches Signal", das den Menschen keinerlei Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffne. Er schlug statt dessen vor, dass es schon nach drei Monaten einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen geben soll.