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ReCHt : Strafen für den Aggressor

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
1 Min

Der Tatbestand der Aggression wird in das Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen. Ein dazu vom Bundestag vergangene Woche verabschiedeter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8621) setzt eine Vereinbarung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs um. In der beschlossenen Ausschussfassung (18/10509) wird das Strafmaß gegenüber dem Regierungsentwurf verschärft. Auf das Führen eines Angriffskriegs steht jetzt ausnahmslos lebenslange Haft, auf das Planen, Vorbereiten oder Einleiten einer Aggression mindestens fünf statt drei Jahre Haft.

Die Opposition kritisierte, dass das Weltrechtsprinzip des Völkerstrafrecht hier nicht gelten soll, nach dem jeder Staat jedes völkerrechtliche Verbrechen verfolgen kann. Die neue Norm soll nur von Deutschen verübte oder gegen Deutschland gerichtete Taten erfassen. Ulla Jelpke (Linke) warf der Bundesregierung vor, sie wolle "verhindern, dass hohe US-Militärs oder -Politiker deswegen in Deutschland angeklagt werden". Dagegen verwies Dirk Wiese (SPD) auf die begrenzten Möglichkeiten deutscher Ermittler. Zudem gehörten Aggressionen fremder Staatslenker "schon allein wegen ihrer außenpolitischen Dimension vor ein internationales Gericht".

Die Linken stimmten schließlich gegen den Gesetzentwurf, die Grünen enthielten sich. Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die der Opposition ein Antrag der Grünen "Keine Straflosigkeit bei Kriegsverbrechen - Völkerstrafprozesse in Deutschland voranbringen" (18/6341, 18/10296). Dieser thematisiert die bisher geringe Zahl von Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch.