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Versorgungsrücklage für Beamte wird länger… : Kurz Notiert

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Um die Altersversorgung von Bundesbeamten, Berufssoldaten und Richtern geht es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (18/9532), den der Bundestag vergangenene Woche mit Koalitionsmehrheit in modifizierter Fassung (18/10512) verabschiedet hat. Danach soll die 1999 errichtete Versorgungsrücklage länger erhalten werden, indem der Beginn der Mittelentnahme auf das Jahr 2032 verschoben wird. Vorgesehen ist unter anderem auch eine "Optimierung der Anlagestrategie" bei der Rücklage und dem 2007 geschaffenen Versorgungsfonds. Danach können künftig bis zu 20 Prozent der Mittel der Rücklage in Aktien investiert werden.

Polizei darf über Grenze nach Frankreich fliegen

Der Bundestag hat dem deutsch-französischen Protokoll über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen von Polizeibehörden zugestimmt. Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke billigte das Parlament am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9988). Das Protokoll verfolgt laut Regierung das Ziel, "die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der grenzüberschreitenden Observation oder Nacheile oder bei sonstigen abgestimmten grenzüberschreitenden Einsatzmaßnahmen auch Luftfahrzeuge der Polizeibehörden eingesetzt werden können".

Gesetz zur Vorbereitung des Zensus 2021

In erster Lesung hat sich der Bundestag vergangene Woche mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021" (18/10458) befasst. Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorbereitung des für 2021 vorgesehenen Zensus geschaffen. Er soll auf einer registergestützten Methode beruhen, bei der in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden.

Sprengstoffgesetz soll geändert werden

Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (18/10455) hat der Bundestag vergangene Woche zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen. Mit der Vorlage sollen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes "zur Konformitätsbewertung und Marktüberwachung harmonisierter Produkte im Binnenmarkt" neu gefasst werden. Dabei sollen die den Herstellern, deren Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern schon bisher obliegenden Pflichten den einzelnen Wirtschaftsakteuren zugeordnet werden. Jeder Wirtschaftsakteur könne "damit jetzt detailliert an einer Stelle erkennen, welche Pflichten er im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen am Gemeinschaftsmarkt zu erfüllen hat".