Steuern werden leicht gesenkt und das Kindergeld steigt
Vom nächsten Jahr an werden die Steuern leicht sinken und das Kindergeld wird erhöht. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalition bei Enthaltung der Opposition (18/9536, 18/9956) eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018). Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes steigt von 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018) steigen soll. Vorgesehen ist weiter eine Anhebung des monatlichen Kindergeldes um jeweils zwei Euro in den Jahren 2017 und 2018. auch der Einkommensteuertarif wird leicht korrigiert, um die Wirkung der kalten Progression abzumildern.
Mehr Verbraucherschutz bei Internet-Nutzung
Die Bürger erhalten bessere Informationen über die Qualität ihrer Internetzugänge. Der Bundestag stimmte am Donnerstag einer Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (18/8804, 18/10508) mit den Stimmen von Union und SPD zu. Die Linke votierte dagegen, die Grünen enthielten sich der Stimme. Kunden müssen künftig vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt erhalten, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt. In dem Produktinformationsblatt müssen die Anbieter die Vertragslaufzeiten, die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate nennen.
Riegel gegen die Gewinnverlagerung
International tätige Konzerne sollen in Zukunft nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. So müssen multinationale Unternehmen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen gegeben, heißt es in dem am Donnerstag vom Bundestag mit Koalitionsmehrheit beschlossenen .Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie (18/9536, 18/10507 ). Außerdem wird es einen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten unter anderem über Verrechnungspreise geben.
BaFin wird zur nationalen Abwicklungsbehörde
Der Bundestag hat eine Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) beschlossen. Demnach soll anstatt der FMSA künftig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde übernehmen. Die FMSA bleibt für die Aufsicht über die bundesrechtlichen Abwicklungsanstalten verantwortlich. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9530, 18/9955, 18/10307 Nr. 1, 18/10501) in geänderter Fassung stimmten am Donnerstag CDU/CSU, SPD und Grüne zu. Die Linke stimmte dagegen.
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