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Gastkommentare - Pro : Eine Ultima Ratio

Wohnraum beschlagnahmen?

01.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
2 Min

Es geht nicht darum, jemandem etwas wegzunehmen. Es geht darum, Flüchtlinge in ungenutzten Räumen befristet unterzubringen. Eine Million Flüchtlinge kamen im vergangenen Jahr nach Deutschland. Der Staat ist gesetzlich verpflichtet, sie zu versorgen und drohende Obdachlosigkeit abzuwehren. Die Frage des "Wie" beunruhigt viele Menschen. Das ist nachvollziehbar. Doch in Zeiten, in denen Flüchtlinge in Containern, leeren Baumärkten und Zelten leben, muss der Staat seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen oder, wenn nötig, erweitern.

Wohnraum zu beschlagnahmen, zugegeben, eine drastische Maßnahme, zu der der Staat aber rechtlich greifen darf, wenn er anders seinen Schutzauftrag nicht erfüllen kann. Es ist eine Ultima Ratio, und es ist keine Dauerlösung. Dass muss klar sein. Eine Beschlagnahme auf Zeit, die zudem vergütet wird, ist auch keine Enteignung. Das Eigentum kann später wieder selbst genutzt werden.

Eigentum verpflichtet, so steht es im Grundgesetz; die Beschlagnahme von Wohnraum ist möglich, wenn sie dem Allgemeinwohl dient. In Hamburg zum Beispiel musste die rot-grüne Regierung bis jetzt keine einzige Immobilie beschlagnahmen, obwohl sie dafür im vergangenem Oktober die rechtliche Grundlage geschaffen hatte. Allein die Möglichkeit, dies tun zu können, versetzt die Stadt in eine bessere Verhandlungsposition. Immobilienbesitzer können jetzt nicht mehr Mondpreise für leerstehende Gebäude verlangen oder sich weigern, mit der Stadt zu verhandeln. Mit der drohenden Beschlagnahme in der Hinterhand ist die Stadt nicht erpressbar. In Zeiten der Not ist die Beschlagnahme von leerstehendem Wohnraum eine Option, die helfen kann, diese jetzige humanitäre Krise zu bewältigen.